Erschienen in:
10.07.2020 | Übersicht
Gutachtenflut in der Maßregelvollstreckung
Klinische Probleme und (mögliche) Lösungen
verfasst von:
Dr. Beate Eusterschulte, Dr. Petra Born
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 3/2020
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Zusammenfassung
Mit der am 01.08.2016 in Kraft getretenen Novellierung des Rechts der Unterbringung gemäß § 63 StGB wurde der Abstand der zwingenden externen Begutachtung von jeweils 5 Jahren auf 3 und nach 6 Jahren auf 2 Jahre verkürzt, beginnend mit dem 01.08.2018. Ziel des Gesetzgebers war es, die Dauer der Unterbringungen zu verkürzen. Es fehlt nicht nur an Nachweisen dafür, dass enger getaktete externe Begutachtungen zu einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer führen könnten, es gibt tatsächlich Hinweise für das Gegenteil. Zugleich werden die ohnehin bestehenden Probleme der starren Begutachtungsfristen verschärft. Der Beitrag skizziert die konkreten Auswirkungen aus der Sicht der ärztlichen Leitung einer Maßregelvollzugsklinik.