Erschienen in:
01.12.2012 | Übersichten
Gutachterliche Behandlungsfehlervorwürfe bei der Behandlung von Karotisstenosen
verfasst von:
Prof. Dr. K. Balzer, B. Luther, B. Weber, U. Smentkowski
Erschienen in:
Gefässchirurgie
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Ausgabe 8/2012
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Zusammenfassung
Einleitung
Chirurgische und interventionelle Behandlungen von Karotisstenosen sind häufig. Die Risiken sind durch zahlreiche Studien gut definiert. Wie oft kommt es zu Fehlern bei der Behandlung?
Methodik
Behandlungsfehlervorwürfe bei Operationen und Interventionen an der A. carotis wurden anhand von Unterlagen der Jahre 2006 bis 2010 bundesweit ausgewertet. Als Grundlage dienten Verfahren vor der Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein, die mit allen Aktenunterlagen bewertet werden konnten. Hinzu kamen Verfahren bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen aller Ärztekammern der Bundesrepublik sowie auch Fälle, die den Autoren von Gerichten zur Begutachtung vorgelegt wurden.
Ergebnisse
Erstaunlich ist die insgesamt geringe Zahl an vorgelegten Komplikationen bezogen auf die große Zahl anzunehmender gefäßchirurgischer oder interventioneller Eingriffe mit einem angenommenen Komplikationsdurchschnitt von 3%. Bei 25.000 Eingriffen pro Jahr (das sind mehr als 100.000 im ausgewerteten Zeitraum) wurde nur in etwa 100 Fällen ein Behandlungsfehlervorwurf vorgebracht.
Schlussfolgerungen
Die geringe Anzahl anerkannter Behandlungsfehler (nur in jedem 10. Fall) lässt zum einen den Schluss auf eine gute Qualität der Eingriffe in Deutschland zu. Auch die Aufklärung wird besonders ernst genommen, wenn es um Eingriffe an der Halsschlagader geht. Dennoch darf in Kenntnis der umfangreichen Aktenlage kritisch hinterfragt werden, ob die Indikationsstellung stets den in Studien ermittelten und als Vorgabe für einen Qualitätsstandard gültigen Kriterien entspricht, oder ob nicht manchmal eher großzügig mit der Indikationsstellung zur chirurgischen und interventionellen Therapie umgegangen wird.