Das am 12. April 2024 vom Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass künftig jede Person ab dem 14. Lebensjahr, deren subjektives Zugehörigkeitsgefühl von ihrem objektiv gegebenen biologischen Geschlecht abweicht, einmal im Jahr gegenüber dem Standesamt erklären kann, dass die Angabe geändert oder gestrichen werden soll – voraussetzungslos, sofern die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt. Eine Begutachtung oder ein ärztliches Attest werden nicht mehr verlangt, und eine verpflichtende fachkundige Beratung ist auch für Minderjährige nicht vorgesehen. Genau dieser Teil des Gesetzesentwurfs sieht sich der Kritik ausgesetzt: Den einen geht er zu weit, den anderen nicht weit genug; ein Thema, das zu Polemik verleitet, das es aber angesichts der exponentiell gestiegenen Zahl junger Mädchen mit geschlechtsbezogenem Identitätskonflikt verdient, differenziert betrachtet und im Interesse des Kindeswohls aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet zu werden.