10.07.2018 | Gynäkologie und Geburtshilfe | Leitthema
Leihmutterschaft und Eizellspende
Schwierige Abwägung zwischen Fortpflanzungsfreiheit und Ausbeutungsgefahr
verfasst von:
Dr. Martin Bujard, Dr. Petra Thorn
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 8/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund
Deutschland hat kein Fortpflanzungsmedizingesetz, ein solches wird jedoch zunehmend gefordert. Es soll auch Regelungen zu Leihmutterschaft und Eizellspende umfassen.
Fragestellung
Wie fällt die Abwägung zwischen Fortpflanzungsfreiheit, medizinischen Möglichkeiten und Ausbeutungsgefahr aus? Wie unterscheidet sich dabei die Leihmutterschaft von der Eizellspende?
Methoden
Übersicht medizinischer, rechtlicher, sozialwissenschaftlicher und ethischer Literatur.
Ergebnisse
Leihmutterschaft und Eizellspende eröffnen für viele Paare die einzige Chance, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Systematische Gefährdungen des Kindeswohls sind nicht belegt. Bei Leihmutterschaft ist die Trennung von altruistischen und kommerziellen Motiven schwierig, die Gefahr der Ausbeutung sozialer Ungleichheiten ist erheblich. Leihmutterschaft ist weitaus invasiver als Eizellspende.
Schlussfolgerungen
Es gibt gewichtige Gründe, Leihmutterschaft weiterhin gesetzlich zu verbieten. Die Eizellspende dagegen sollte erlaubt und praxisgerecht geregelt werden.