Erschienen in:
15.08.2016 | Medizinrecht
Urogynäkologische Eingriffe
Ärztliche Aufklärung und andere medizinrechtliche Aspekte
verfasst von:
Prof. Dr. jur. Dr. med. R. Dettmeyer, Prof. Dr. med. C. Reisenauer
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 2/2017
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Zusammenfassung
Ein Blick in die Rechtsprechung, in das Patientenrechtegesetz und in die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) verdeutlicht, dass die rechtzeitige und inhaltlich ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten allein ärztliche Aufgabe ist. Aufklärungsversäumnisse können zu einer Verurteilung zu Schadensersatz und Schmerzensgeld führen, wenn ein Patient solche Versäumnisse beweisen kann. Fehler bei der Behandlung oder Lücken bei der Aufklärung müssen behandelnde Ärzte nicht offenbaren, Fakten sind jedoch korrekt mitzuteilen.