Erschienen in:
01.06.2015 | Leitthema
Häufigkeit letaler Behandlungsfehler in deutschen Kliniken
verfasst von:
Prof. Dr. B. Madea, E. Doberentz
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 3/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der Krankenhaus-Report 2014 zum Thema Patientensicherheit und eine Mitteilung der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) führten zu den tagelang erscheinenden „erregten“ Meldungen in der Presse, dass jährlich 19.000 Todesfälle durch falsche Behandlung in deutschen Krankenhäusern zu verzeichnen seien. Diese Zahlen schlagen sich allerdings nicht in den jährlich von der Bundesärztekammer (BÄK) publizierten Daten der bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern anhängigen Zahlen zu Behandlungsfehlervorwürfen oder in rechtstatsächlichen Untersuchungen zu strafrechtlichen Behandlungsfehlervorwürfen nieder.
Ziel der Arbeit
Vor dem Hintergrund dieser divergierenden Datenlage wird die Entstehung der von AOK und Krankenhaus-Report 2014 kommunizierten Daten zu letalen Behandlungsfehlern referiert.
Material und Methode
Im Jahr 2006 publizierte das Aktionsbündnis Patientensicherheit einen systematischen Review zur Inzidenz von unerwünschten Ereignissen (UE), Fehlern, vermeidbaren UE und fahrlässig verursachten UE.
Ergebnisse
Aufgrund der Metaanalyse ergaben sich für hospitalisierte Patienten Häufigkeiten für UE von 5–10 %, für vermeidbare UE von 2–4 %, für durch Fahrlässigkeit herbeigeführte UE von 1 % sowie für Todesfälle von 0,1 %.
Schlussfolgerung
Die auf der Basis einer Metaanalyse 2006 publizierten Häufigkeiten wurden im Krankenhaus-Report 2014 auf die gestiegene Zahl hospitalisierter Patienten hochgerechnet. Dabei wurde allerdings verkannt, dass naturgemäß in epidemiologischen Untersuchungen oder Versorgungsstudien die Inzidenz von Komplikationen methodisch bedingt wesentlich höher ist, da klinische Überwachung, direkte Beobachtung sowie „chart reviews“ wesentlich sensitivere Indikatoren für die Aufdeckung von UE sind als die retrospektive Analyse von Fehlervorwürfen.