Tötung der Intimpartnerin – Täterprofile und Beziehungskonstellationen bei häuslicher Gewalt und Tötungsdelikten
- Open Access
- 09.01.2025
- Häusliche Gewalt
- Originalarbeit
Zusammenfassung
Gewalt ist ein basales, beherrschendes Grundphänomen der Menschheitsgeschichte. Zwischen 1914 und 1945 sind in Europa annähernd 100 Mio. Menschen auf jede erdenkliche Weise getötet worden. Erst seit 80 Jahren können wir uns in Mitteleuropa der Illusion hingeben, Gewalt sei etwas Unnormales, und gewaltausübende Menschen müssten psychisch gestört oder biologisch dazu determiniert sein. Aber nach wie vor kommen weltweit mehr Menschen durch gewollte individuelle Tötungen um als durch alle gleichzeitig geführten Kriege (UNODC 2019). Wie nahe, wie verständlich uns Tötungsdelikte sind, zeigen auch die überwältigende Zahl von Kriminalfilmen im Fernsehen, mit einer enormen Quote von Tötungsdelikten, und die Begeisterung für True Crime.
Häusliche Gewalt ist ein stabiler Teilbereich manifester Gewalt in der Gesellschaft, zumeist innerhalb familienartiger Strukturen. Bestimmte Formen innerfamiliärer Gewalt waren in Deutschland bis vor 60 Jahren legal und weit verbreitet, nämlich die gewaltsame Züchtigung der Kinder; die Vergewaltigung der Ehefrau wurde, wenn überhaupt, nur als sexuelle Nötigung geahndet.
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Die erreichten Erfolge in der Einhegung und Begrenzung von Gewalt sind fraglos ein Ausdruck eines kulturellen Wandels der Wertvorstellungen, sozialen Einstellungen und der sozialen Praxis und nicht Ausdruck biologischer Veränderungen bei Männern und Frauen. In jedem Einzelfall aber überformen diese Wertvorstellungen und geübten Verhaltensweisen eine biologisch vorgegebene, reaktive oder proaktive Aggressivität und eine basale Gewaltbereitschaft, wie sie zumindest in den ersten Lebensjahren spontan sichtbar wird. Im Einzelfall sind immer wieder Menschen bereit und imstande, diese Wertvorstellungen, dass man keine Gewalt anwendet und schon gar nicht tötet, die sie selbst lange geteilt haben, für sich selbst außer Kraft zu setzen und Gewaltverbrechen zu begehen.
Um hier zu wirksamen Interventionen zu kommen, ist es elementar, zu einem strukturellen Verständnis von prädeliktischen Beziehungskonstellationen, aus denen sich eine Frau rechtzeitig, auch mit der Hilfe anderer Personen befreien sollte, zu kommen. Diese Befreiung kann in manchen Fällen auch bestehen in der paartherapeutischen Intervention, durch die die Partner ihre Interaktionsmuster zu ändern lernen, ohne sich trennen zu müssen. Es geht um das pragmatisch Sinnvolle, nicht um finale Abrechnungen.
Nicht verhandelt wird in diesem Artikel die physische Gewalt gegen Frauen im Rahmen einer Vergewaltigung, die ein so umfassendes Thema ist, dass es einer eigenständigen Erörterung bedarf. Es sei aber nicht vergessen, dass sie zum Thema gehört. „Denn Sexualität und Gewalt verbinden sich in einer großen Gemeinsamkeit, nämlich der Herrschaft über den Körper eines anderen, und damit in der tief befriedigenden Emotion herrschaftlicher Verfügung über andere, bis hin zu Verletzung oder Tötung“ (Metz 2010, S. 71).
Statistische Daten zu Tötungsdelikten und häuslicher Gewalt
Die nicht in Kriegen begangenen, gewollten Tötungsdelikte erfasste die „UNODC Study on Intentional Homicide“ (UNODC 2019), die hier bereits 2021 vorgestellt wurde (Kröber und Trofimova 2022). Die weltweite Zahl von Tötungsverbrechen ist hoch; im Jahr 2017 starben 464.000 Menschen durch individuelle Tötungsdelikte (gegenüber 89.000 Opfern kriegerischer Auseinandersetzungen und 26.000 Opfern terroristischer Gewalt). In 1990 war die Gesamtzahl der Opfer noch 362.000 Personen gewesen. Der Zuwachs ging einher mit einem erheblichen Zuwachs an (junger) Bevölkerung; die weltweite Opferrate auf 100.000 Einwohner jährlich sank von 7,4 im Jahr 1993 auf 6,1 Personen im Jahr 2017. Den mit 19 % größten Anteil an Tötungsdelinquenz weltweit hat die Organisierte Kriminalität unter Einschluss von Gang- und Bandenkriminalität.
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Markant unterschiedlich sind laut der Studie die Opferquoten zwischen den Kontinenten: in Afrika 17,2 jährliche Opfer auf 100.000 Einwohner (wahrscheinlich faktisch noch höher), in Amerika (bedingt durch Mittel- und Südamerika) 13,0 (USA 5,0, Kanada 1,8), in Europa hingegen 3,0, in Ozeanien 2,8 und in Asien 2,3 Todesopfer. In Europa, das 10 % der Weltbevölkerung ausmacht, werden 5 % aller intentionalen Tötungsdelikte begangen.
Die massiven Unterschiede in der Quote der Tötungsdelikte zwischen den Ländern und Kontinenten beruhen auf markanten sozialen Faktoren: Armut, junge Bevölkerung, fehlendes Schul- und Ausbildungswesen, faktisch nichtdurchgesetztes staatliches Gewaltmonopol. Es wird in der UNODC-Studie befürchtet, dass in Afrika die Quote der getöteten Frauen noch höher ist als gemeldet, beispielsweise in Ethnien, bei denen reiche Männer mehrere Frauen haben, zu denen eher ein Ausbeutungsverhältnis besteht, das der Mann auch durch Tötung beenden kann.
Es gab im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit auch in Europa Tötungsraten (Eisner 2008), die heutigen Höchstwerten in Mittelamerika entsprechen. Der Rückgang ist gut dokumentiert nachweisbar seit 1850, er geht einher mit einer wesentlich besseren Etablierung des staatlichen Gewaltmonopols und der Strafverfolgung, aber auch einer Verbesserung der sozialen Sicherheit der Bevölkerung, der Etablierung eines allgemeinen Schul- und Ausbildungswesens und der Einbeziehung der Besitzlosen in den industriellen Arbeitsprozess. All dies führte auch zu einem Wandel des Selbstkonzepts des europäischen Menschen (Eisner 2014), u. a. zu einer Abnahme des Fatalismus, Stärkung von Konzepten individuellen Erfolgs und individueller Verantwortung in einer kooperativen Bürgergesellschaft.
Rund vier Fünftel der Opfer sind Männer und männliche Jugendliche. Der Männeranteil bei den Tatopfern ist in den Amerikas besonders hoch, bis zu 11-mal höher als der Frauenanteil. Etwa ein Fünftel aller Todesopfer weltweit waren Frauen und Mädchen. Die prozentuale Anteil weiblicher Opfer war umso höher, je geringer die Inzidenz von Tötungsdelikten im jeweiligen Kontinent war: In den Amerikas waren 10,5 % der Opfer Frauen oder Mädchen, in Afrika 17,2 %, in Europa hingegen 29,8 % und in Asien 32,9 %. Anders gesagt: Die hohen Inzidenzen von Tötungsdelikten in Amerika und Afrika resultieren aus einem großen Ausmaß an organisierter und Bandenkriminalität, mit weit überwiegend männlichen Opfern. Darunter ist ein Sockel von „privater“ Tötungsdelinquenz mit einem relativ höheren Anteil weiblicher Opfer. Bei vollendeten Tötungen des Intimpartners sind weit überwiegend Frauen betroffen, ebenso bei Tötungsdelikten im Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff.
„Private“ Tötungsdelikte, in denen individuelle Interessen verfolgt oder persönliche Konflikte ausgetragen werden, erwachsen nicht nur aus Beziehungskonflikten zwischen Männern und Frauen, sondern haben häufig auch andere Gründe: Erbschaftsstreit, geschäftliche Konkurrenz, Rache für Niederlagen oder Demütigungen, Tötung des Nebenbuhlers. Auch in diesen privaten Konflikten stellen Männer die Mehrheit der Opfer. Bei innerfamiliären Konflikten und bei Konflikten mit dem Intimpartner werden aber Frauen besonders häufig zum Mordopfer.
Die UNODC-Studie (2019) verweist auf den Begriff „Femizid“ für die Tötung von Frauen. Einschränkend wird festgestellt, dass sich den Daten oft nicht entnehmen lässt, inwieweit die Taten „gender-related“ waren, zumal bei Taten gegen Frauen außerhalb von Familie und Partnerschaft (in Deutschland immerhin ca. 70 % der Taten, Bundeskriminalamt 2024). Weltweit seien 34 % der Frauen vom Intimpartner getötet worden, 24 % von anderen Familienmitgliedern, und 42 % von Tätern außerhalb der Familie. Die Zahl der 2017 vom Intimpartner getöteten Frauen belaufe sich auf geschätzt 20.000 Opfer in Asien (4,5 Mrd. Bewohner), auf 19.000 in Afrika (1,2 Mrd. Einwohner). Die Tötungsrate in Afrika sei mit 3,1 pro 100.000 Frauen also ungleich höher als in Asien (0,9). In den Amerikas liegt das Risiko bei 1,6 von 100.000 Frauen. Anzumerken ist, dass mit „Intimpartner“ wesentlich der Lebenspartner, mit dem ein soziales Kooperationsmodel, eine bestimmte Arbeits- und Einkommensteilung, evtl. gemeinsame Elternschaft besteht, gemeint ist.
Tötungen durch den Intimpartner seien gewöhnlich keine unvorbereiteten spontanen Akte, sondern der Kulminationspunkt geschlechtsbezogener Gewalt auf der Grundlage historisch ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, insbesondere in den Entwicklungsländern. In Europa seien 2017 etwa 3000 Frauen (von 6500 Opfern) vom Intimpartner getötet worden; das ist eine Rate von 0,7 auf 100.000 Frauen. In Amerika sei die Quote doppelt, in Afrika 3fach so hoch.
In Deutschland wurden 2018 laut Bundeskriminalamt (2019) 142 Personen Opfer von vollendeten Tötungsdelikten innerhalb einer Intimpartnerschaft, davon 118 Frauen, weit überwiegend in noch andauernder Partnerschaft (Krause et al. 2020). Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasste für 2018 insgesamt 699 vollendete Tötungsdelikte, davon waren 340 Opfer weiblich. Die Zahl der Tötungsdelikte durch den Partner liegt ziemlich konstant bei 150 bis 180 Fällen pro Jahr (Bundeskriminalamt 2024); nur in ca. 15 % sind Männer die Tatopfer bei den vollendeten Taten, in zwischen 20 und 30 % bei den Tatversuchen.
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Statistik über Strafanzeigen, nicht über Urteile. „Vollendete Tötungsdelikte“ erfasst recht harte Daten; das Dunkelfeld ist auch gering. Aus den „versuchten Tötungsdelikten“ hingegen wird in einer erheblichen Anzahl von Fällen vor Gericht eine gefährliche Körperverletzung, wie sich aus dem Abgleich mit der Verurteilungsstatistik ergibt.
Macht, Gewaltkonstellationen und Gewalträume
Auch innerhalb von sozialen Kleingruppen, wie einer Familie, bestehen Machtverhältnisse, die aber zumeist keine Gewaltverhältnisse sind. Macht und Gewalt sind keine identischen Begriffe. Gewalt kann ein wichtiger Faktor sein, um Macht, nicht zuletzt staatliche Herrschaftsmacht, zu erlangen und aufrechtzuerhalten. Macht aber, Wirkmacht, ist in hohem Maße die Fähigkeit einer möglicherweise kleinen Führungselite, eine größere Menschengruppe zu einvernehmlichem Handeln im Sinne der Herrschenden zu bringen. Wenn diese Herrschaftsgruppe Gewalt einsetzen muss, um ihre Macht zu erhalten, ist dies oft bereits ein Zeichen des Zerfalls (Arendt 1970). Auch in der Familie können der Vater und die Mutter, in unterschiedlicher Weise, ein Machtzentrum sein, ohne je Gewalt anzuwenden.
Gleichwohl gilt gerade im sozialen Nahraum der Satz von Popitz (1992): Gewalt schafft Macht. Mit Gewalt sind Dinge zu erlangen, die man sonst nicht erlangen könnte. Popitz hat mit seinem Buch Phänomene der Macht (1992) die Basis geschaffen einer anthropologisch fundierten Gewaltsoziologie, die sich nicht nur mit Krieg und Organisationen befasst. Er verdeutlicht, dass wir auch in scheinbar geordneten Verhältnissen im Bewusstsein unserer Verletzlichkeit auf die Gefährdung durch Gewalt bezogen bleiben:
„Die direkte Form von Macht ist die schiere Aktionsmacht: die Macht, anderen in einer gegen sie gerichteten Aktion Schaden zuzufügen, anderen ‚etwas anzutun‘. Das setzt keine dauerhaft überlegenen Machtmittel voraus. Auch dem Schwächeren, der die Gunst der Stunde nutzt, kann gelegentlich Aktionsmacht zufallen. … Wer Aktionsmacht ausübt, kann etwas tun, wogegen andere nicht gefeit sind; er hat die Macht, andere etwas erdulden zu lassen. Er kann den Kredit kündigen, das Haus anzünden, den anderen einsperren oder vertreiben, ihn verstümmeln, vergewaltigen, töten. Aktionsmacht ist Verletzungsmacht. … Im direkten Akt des Verletzens zeigt sich unverhüllter als in anderen Machtformen, wie überwältigend die Überlegenheit von Menschen über andre Menschen sein kann. Zugleich erinnert der direkte Akt des Verletzens an die permanente Verletzbarkeit des Menschen durch Handlungen anderer, seine Verletzungsoffenheit, die Fragilität und Ausgesetztheit seines Körpers, seiner Person.“ (Popitz 1992, S. 43 f.)
Manche Machtaktionen richten sich darauf, dauerhafte Machtgefälle zu schaffen oder zu verstärken. Wo dies durch wiederholte Anwendung und stete Androhung von Gewalt geschieht, entstehen „Räume der Gewalt“ (Baberowski 2015), in denen eine Gemeinschaft, eine Familie oder ein ganzes Land in der tiefgehenden Angst vor der Vernichtungsmacht des Herrschers leben, sodass dieser kaum noch manifest gewalttätig in Erscheinung treten muss. Popitz nennt dies „bindende Aktionsmacht“, die von der Drohung lebt, jederzeit massive Zerstörungsmacht einsetzen zu können.
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Viele Machtaktionen sind aber im Sinne von Popitz „bloße Aktionsmacht“, sind nur auf die aktuelle Zielerreichung ausgerichtet. Betrachte man die Beziehung zwischen dem Aktionsmächtigen und dem Opfer, so Popitz, „fällt zunächst auf, dass viele Machtaktionen ihren Sinn in sich selbst haben. Der Räuber will nur den Raub, der Rachsüchtige nur die Rache. Mit dem Vollzug der Aktion wird der Verletzte uninteressant. Man will nichts weiter von ihm“ (Popitz 1992, S. 46).
Das Gewaltopfer aber ist in der Regel nachhaltig verstört, gerade durch das Erleben der körperlichen Verletzlichkeit und den Verlust des Vertrauens (Reemtsma 2008). Gerade in einer Gesellschaftsverfassung, in der Sicherheit garantiert erscheint, wird die Verletzlichkeit durch erlittene Gewalt besonders deutlich offenbar. Wir sind nicht nur gefährdet durch die Aggressivität und Erregung anderer, sondern noch stärker durch deren egoistisches Kalkül. Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen Aggression und Gewalt, „aber Gewalt setzt nicht unbedingt Aggressionen voraus, nicht einmal eine Stimmung ähnlicher Art. … Es ist eine der größten Illusionen zu glauben, dass Kriege gewöhnlich aufgrund von Aggressionen geführt werden. … Lockender Gewinn, lockender Ruhm oder die lockende Bekehrung von Heiden sind nicht unbedingt aggressionsbestimmte Motive. Gefährlich illusionär ist vor allem die Ausklammerung jeder Zweckrationalität“ (Popitz 1992, S. 49).
Allerdings sind Taten häuslicher Gewalt wie auch Gewalttaten in Beziehungskonflikten oft nur in dem Sinne zweckrational, dass sie der Aufrechterhaltung, Festigung oder Wiederherstellung der eigenen Herrschaft (gegenüber dem intellektuell und moralisch überlegenen Partner) dienen sollen; ansonsten sind sie aber nicht selten geprägt von einem hohen Maß an Reizbarkeit, Wut, manchmal auch Angst, und dem Wunsch zu demütigen, zu verletzen und zu quälen.
Popitz kam zu dem Fazit: „Der Mensch muss nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muss nie, kann aber immer töten – einzeln oder kollektiv – gemeinsam oder arbeitsteilig – in allen Situationen, kämpfend oder Feste feiernd – in verschiedenen Gemütszuständen, im Zorn, ohne Zorn, mit Lust, ohne Lust, schreiend oder schweigend (in Todesstille) – für alle denkbaren Zwecke – jedermann“ (Popitz 1992, S. 50).
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So drastisch will man es gar nicht hören, und hier in Deutschland ist das persönliche Risiko, Gewaltopfer zu werden, deutlich geringer als jemals zuvor – aber wenn es einem passiert, und es passiert täglich, wird die Wahrheit dieses Satzes offenbar. Für Popitz stand außer Frage, dass der Mensch nicht psychisch gestört sein muss, um massive Gewalt auszuüben und zu töten. Jeder, ob Mann oder Frau, weiß, dass er verletzen könnte, wenn er sich dazu entschließen würde. Zumeist wird man vom Leben davor bewahrt, darüber nachzudenken, was es einem wert sein könnte, diese Option zu nutzen.
Gewalthemmung und Tötungshemmung
Obwohl jeder gesunde Mensch Gewalt ausüben und auch Gewalt erleiden kann, haben wir, sozialisationsbedingt unterschiedlich stark, eine Hemmung, Gewalt auszuüben, gar ein schmerzfähiges Lebewesen zu quälen und zu töten. Gewalt gehört, abgesehen von Kindheit und Jugend, in den meisten sozialen Gruppen nicht zum Interaktions- und Handlungsrepertoire, da sie auch den Bedürfnissen der Gruppen, Teams, Familien nach Effizienz und Erfolg zuwiderlaufen würde. Wenn wir mit anderen Menschen zusammenkommen, suchen wir spontan nach Möglichkeiten der Übereinstimmung, und sei es, dass man den Meinungsäußerungen des Taxifahrers, der uns zu unserem Ziel steuern soll, nicht widerspricht.
Das spezifisch Menschliche, das uns von hochentwickelten Tieren unterscheidet, so hat es Tomasello (2009, 2010, S. 45) formuliert, ist „geteilte Intentionalität“. Das Herstellen gemeinsamer Blickrichtungen und gemeinsamer Erfahrungen ist die konstruktive Basis unserer Kommunikation und Interaktion, also auch unserer Beziehungskonflikte. Das Ich ist ein Wesen, so Hegel (1986 [1807], S. 145), das sein Anderes beinhaltet und ohne es nicht sein kann. Es kommt im Anderen zum Selbstbewusstsein. Das Selbstbewusstsein ist ein Bewusstsein, das von sich im Anderen weiß. Es ist nur, weil es andere Menschen gibt, in denen es sich zur Anerkennung bringt. Das gilt schon ab der ersten Dyade, zwischen Mutter und Kind. Ohne den Anderen, der das Ich herausfordert und in Anerkennungskonflikte verwickelt, könnte es keine Geschichte geben, schreibt Baberowski (2014). Der psychiatrische Psychoanalytiker Küchenhoff (2019) hat die Formel „Sich-Verstehen im Anderen“ geprägt, die den enormen Bedeutungsraum dieser Dyade beleuchtet, mit dem Anderen als Alter Ego, aber auch dem Anderen als dem Fremden und Unverfügbaren.
Es geht um die existenzielle Bedeutsamkeit von Nähe und Interaktion, für die kognitive Entwicklung, das Weltverständnis, für das emotionale Wohlbefinden. Der amerikanische Gewaltforscher Collins (2011) konstatierte, dass Menschen oder speziell Männer keineswegs grundsätzlich und primärpersönlich zu Gewalt und Tötung neigen, sondern ganz im Gegenteil von Kindheit an „emotionale Energie“ aus einvernehmlichen sozialen Situationen beziehen, in denen man Übereinstimmung sucht, wechselseitige Stärkung, gemeinsame Ziele hat. Herrscht am Arbeitsplatz oder in der Familie Streit und fehlt eine Übereinstimmung über die Lage und die Ziele, geht man emotional entleert und entkräftet aus ihr hinaus.
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Die von Goffman (1994) beschriebene Interaktion setzt eine Vis-à-vis-Situation voraus, in der zwei oder mehr Individuen, die aufeinander reagieren und miteinander agieren, körperlich anwesend sind. Hierbei achten die Interaktionsteilnehmer ganz unmittelbar und spontan auf körperliche Signale und Informationen und erst sekundär auf die verbale Kommunikation. Die körperlichen und die verbalen Botschaften können übereinstimmen oder divergent sein; allemal sendet der Hinzukommende seinerseits körperliche Informationen und verbale Botschaften. Durch wechselseitig aufeinander bezogene Aktionen verständigen sich die Akteure auf eine bestimmte, gemeinsam definierte Situation. Diese Parallelität von körperlichen (nicht nur mimischen) und sprachlichen Signalen haben wir als konstitutiven Sachverhalt bereits in der primären Dyade von Mutter und Kind. (Deswegen benötigen wir für gutes Lernen die physische Anwesenheit des Lehrers vis-à-vis im Raum statt auf einem Notebook-Bildschirm.).
Für diese Phänomene der unmittelbar positiven emotionalen Stimulation durch einvernehmliche physische Begegnungssituationen in der Familie, in der Arbeitsgruppe oder beim Lernen gibt es inzwischen einen reichhaltigen Nachweis hirnphysiologischer Korrelate, nämlich einer situationsüberdauernden Synchronisierung der Hirnaktivität in bestimmten größeren Regionen, erfasst mit der nichtinvasiven Methode der funktionellen Nahinfrarotspektroskopie (fNIRS) (Zheng et al. 2020). Diese Synchronisation trat nur ein bei physischer Anwesenheit, nicht bei schriftlicher Kommunikation per Internet oder bei wechselseitigem optischen Kontakt per Bildschirm. Synchronisation und ihr bestätigender, stimulierender Stimmungseffekt traten nicht ein, wenn statt Kooperation eine konflikthafte Situation erlebt wurde (Yang et al. 2020).
Die Einbeziehung des Körpers von Täter und späterem Opfer in die Betrachtung der Gewaltanwendung ist gerade im häuslichen Bereich so bedeutsam, weil eine besondere körperliche Nähe, nicht nur, aber auch durch sexuelle Begegnungen vorbesteht, der Körper der anderen einem vertraut ist aus körperlicher Interaktion, und dass schließlich dieser Körper, der zu einer sexuell geteilten Leiblichkeit gehörte, attackiert oder dem Anderen genommen, zerstört wird.
Gerade in Bereichen, in denen man mit Anderen vertraut ist und längere Zeit kooperiert hat, ist die Hemmung hoch, Andere kommunikativ oder gar physisch gravierend zu verletzen, und zwar aus vitalem Eigeninteresse. In diesem Bereich herrschen primär Mitgefühl und Empathiebereitschaft. Das Mitgefühl, so Popitz (1992) und auch Plessner (2002), endet aber an den Grenzen der Gemeinschaft da, wo die ganz Anderen zu Feinden erklärt werden, ob sie sich so verhalten oder nicht.
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Das Aufgehen in der wechselseitigen Gebundenheit einer sozialen Gemeinschaft ist aber etwas anderes als die Primärbeziehung zu einem signifikanten Anderen, es bedeutet die Übernahme einer sozialen Rolle. Die Übernahme sozialer Rollen beinhaltet die Gefahr der Preisgabe individueller ethischer Verantwortlichkeit zugunsten einer Gang, oder auch einer staatlichen Organisation wie der Polizei oder Armee. Wichtige Werte werden Gemeinschaftlichkeit, „Brüderlichkeit“, Kameradschaft und gegenseitigen Anerkennung, möglicherweise auch für Aggressivität und die Bereitschaft zum Töten zugunsten „höherer Werte“. Kühl (2014) hat überzeugend aufgewiesen, dass es die organisierte Einbindung der bis dahin rechtstreuen, „ganz normalen Männer“ (Browning 1999) in ihr Reserve-Polizeibataillon 110 aus Hamburg war, die über Kameradschaft, Zwang, antisemitische Zweckidentifikation und materielle Vorteile deren Massenmorde an polnischen Juden als legalisierte staatliche Gewaltanwendung ermöglicht hat.
Situationsdynamik der Gewalt
Der amerikanische Soziologe Collins hat eine mikrosoziologische Theorie zur Dynamik von Gewalt (Collins 2011) entwickelt, anhand reichhaltigem empirischem Beobachtungsmaterial über die Interaktionen der (späteren) Täter und der (späteren) Opfer in der letzten Etappe eines gewalttätig endenden Konflikts. Er postuliert, dass sich bestimmte emotionale Dynamiken in allen Gewaltsituationen manifestieren, die diese – weit überwiegend – in einem Patt enden lassen oder aber, seltener, in einem Manifest zerstörerischen Gewalthandeln. Bei Männern wie Frauen bestehe eine emotionale Barriere gegenüber Gewaltanwendung. Kaum einer hat eine Kompetenz im Töten, auch die meisten Soldaten nicht. Die Ausgangssituation sei beim späteren Täter (oft auch dem Opfer) bestimmt von „Angst“ („fear“) und „Konfliktspannung“ („confrontational tension“ – Konfrontationsspannung wäre die bessere Übersetzung, es geht um die physische Begegnung). Diese Furcht und Anspannung würden schließlich überwunden, in einer heftigen emotionalen „Vorwärtspanik“ eines unbedingten Durchsetzungs- und Vernichtungshandelns, das über die Überwältigung und das Töten hinaus bis zu postmortalen Verletzungen und Verstümmelungen am Körper der Getöteten führen kann.
Das Umschlagen von Angst in proaktive Zerstörungsbereitschaft passt recht gut zu den Beispielen aus dem Vietnam-Krieg der USA, die Collins anführt, nicht aber gut zu „privaten“ Tatsituationen, in denen man ja nicht qua Einberufungsbefehl zum Kampf auf Leben und Tod verpflichtet wird. Gewalthandlungen und Tötungen, die beim Kampf von Gangs, kriminellen Organisationen oder Armeen gegen den deklarierten „Feind“ begangen werden, sind situationsanalytisch nicht identisch mit häuslicher Gewalt, wo der Täter alleinsteht, ganz auf eigene Rechnung handelt, und die angegriffene Person eine nahe Bezugsperson ist.
Es geht eine persönliche Beziehung voraus, die in eine ambivalent-konflikthafte Verstrickung geführt hat. „Verstrickung“ soll heißen: Die beiden können diese Interaktion nicht negieren, können sie nicht verlassen, können sich nicht voneinander lösen. (Das wiederum dürfte Gründe, die über die Situation hinausreichen, haben.) Die starke Person oder auch die psychosozial unterlegene Person hat jetzt ein Interesse daran, diesen Streit auszutragen.
Vorangehende Wirkfaktoren will Collins (2011) aus seinem Erklärungsmodell fernhalten: Tatmotive, erklärt er, sind Schimären, nachträgliche Rationalisierungen. Er hat recht, das umschriebe Tatmotiv ist das Ergebnis eines Prozesses der konfliktbedingten Herausbildung einer basalen Handlungsmotivation, die erst am Ende in eine umschriebene Willensbildung einmündet (Kröber 2024a, b).
Collins will auch keine vorangehenden psychosoziale Belastungen für belangvoll halten, wie dissoziale Aufwuchsbedingungen, Gewaltsozialisation, Armut, mangelnde Bildung, Hautfarbe; das sei alles nicht bedeutsam dafür, dass es zu Gewalthandlungen kommt. Er tut dies ab mit dem dürren Argument, dass es auch Gewalttäter gebe, die nicht diese Vorgeschichte aufweisen, und außerdem seien die meisten Gewalttäter die allermeiste Zeit nicht gewalttätig. Entscheidend sei die emotional gesteuerte Interaktionsdynamik der Situation, die zur Tat führt. Es bleibt die Frage: Wann, wodurch entgleist der Streit in irreversibel destruktives Handeln?
Häusliche Gewalt wird in der Regel bei einem deutlichen Ungleichgewicht der physischen Kraft begangen, wobei einer die führende Rolle übernimmt und „der andere sich danach richtet“, also darauf reagiert (Collins 2011, S. 203). Dabei weiche der schwache Partner noch weiter zurück und fördere damit das Vordringen des gewaltbereiten Mannes, der weiter vordringt, bis er auf Widerstand trifft; das ist zumeist der Körper der Frau. In der Regel aber stoppt die Auseinandersetzung, bevor es wirklich gefährlich wird. Warum es in selteneren Fällen zur massiven Gewalt oder zur Tötung kommt, ist die situationsanalytisch zu beantwortende Frage.
Limitierte partnerschaftliche Konflikte
Collins beschreibt drei unterschiedliche Konfliktformen zwischen Partnern: Zum ersten die „gewöhnliche Paargewalt“, die in den USA etwa gleich häufig von Männern wie von Frauen ausgeübt werde: Streit mit lauter Stimme und hitzigen Beschimpfungen, die bis zu leichten Schlägen, Ohrfeigen, Stoßen und Zerren führen können; die Gewalteskalation ist limitiert durch einen von beiden Seiten anerkannten Begrenzungsrahmen. Sobald das Schreien und die Gewalt einen dramatischen Höhepunkt, die stillschweigend vereinbarte Grenze, erreicht haben, hört der Streit auf, häufig durch eine dramatische Standardgeste, indem eine Person den Schauplatz türenschlagend verlässt. Jeder weitere Schritt, das wissen beide, würde die Beziehung und das ausgehandelte Kräftegleichgewicht bedrohen. Die Heftigkeit nimmt im Laufe der Zeit nicht zu. Die Frauen berichteten nicht von Angstgefühlen. Collins nennt sie „geschlechtssymmetrische Gewaltakte“. Sie gehen auch in Deutschland nahezu gleich häufig von Frauen aus (Krause et al. 2020).
Chronische Gewalttätigkeit des Mannes
Die zweite Form sei eine chronisch rezidivierende Gewalttätigkeit des Mannes mit dem Ziel der Beherrschung, er nennt es „intimen Terrorismus“. Die Situation ist gekennzeichnet durch wiederholte Gewalttaten mit ernsthaften Verletzungen der Frau (z. T. auch der Kinder) und eine anhaltenden Bedrohung. Die Gewalt ist oft sinnlos und anlasslos, nur auf die Effekte bei den Opfern gerichtet. Der Mann versichert sich immer erneut seiner Macht, zumeist, weil er de facto persönlich schwach ist, ein Verlierer, ein Außenseiter, der die Frau nur durch Gewalt und Angst an sich binden kann. Baberowski (2015) hat dies plastisch als die Herstellung und Aufrechterhaltung eines Gewaltraumes beschrieben. Diese Gewalträume sind nicht ganz selten alkoholgetränkt (laut Bundeskriminalamt 2024 etwa 20 %), und alkoholische Wutsteigerung und Enthemmung befördern in nichtwenigen Fällen einen schließlich tödlichen Ausgang.
Letztlich benennt Collins (2011) nicht, welche mikrosoziologischen Abläufe den Wechsel von defensiver Konfrontationsspannung (wenn es sie hier überhaupt gibt) zu proaktiver Gewalt verursachen. Wenn man hier die Fallvignette eines arbeitslosen, erfolglosen, gewaltsozialisierten Haustyrannen betrachtet, so geht es ihm nicht primär um die Sicherung seiner Macht, die nur noch als gewalttätige Aktionsmacht besteht. Er reagiert bereits auf die Ablehnung durch die Frau, durch die Kinder, die er selbst verursacht hat. Im Nachhinein, aus der Familie genommen und zur Abstinenz gezwungen, erzählt er: „Wenn die Frau zusammenschreckt, wenn ich ins Zimmer komme, und ihr Gesicht verzieht, möchte ich ihr gleich eine reinhauen. Und wenn ich schon richtig geladen heimkomme, mach ich das auch. Dann heult und schreit sie und blutet aus der Nase, und dann werde ich nur noch wütender.“
Aus Sicht des Verfassers beinhaltet eine solche Beziehung der ständigen, völlig unberechtigten, durch die Schwäche der Frau ermöglichte Gewalt einen moralischen Verwahrlosungsprozess der Täter, der weiß und bisweilen ausspricht, dass er „ein Schwein“ ist. Auch er hatte irgendwann einmal den Wunsch, als ein anständiger Mensch zu gelten, der Frauen nicht schlägt und nicht ungerecht ist. Er zerstört durch sein Handeln den Leib seiner Frau, die er einmal begehrt, auf seine Weise geliebt hat, das Schöne, was er einmal besitzen wollte. Er hat durch seine Lebensweise sein Selbstbild demontiert, widerlegt, er hat seine Würde und seine Selbstachtung verloren, ist ständig bemüht, sich zu betäuben, und statt sich zu suizidieren, beendet er die Geschichte seines Lebens mit der Tötung der Frau und dem Übersiedeln ins Gefängnis, wo andere Verantwortung für ihn übernehmen.
Eskalierende lebensbedrohliche häusliche Gewalt
Bei der dritten Form von partnerschaftlicher Gewalt, die erneut zwischen starkem und schwachen Partner ausgetragen wird, aber nicht an einem bestimmten Punkt im Patt oder in der Unterwerfung endet, sondern zur Tötung der Frau führt, versagt Collins Theorie vor der Frage: Wie kommt es rein situativ bedingt zur ungebremsten, sich selbst verstärkenden Gewaltspirale bei einem nichtberauschten Täter? Die Beispiele aus dem Krieg, des Umschlagens von Furcht zur eigenen vernichtenden Gewalt, führen hier nicht weiter, weil der Täter keine Lebensangst auszustehen hatte, sich vielmehr im anlaufenden Streit in die Rolle des Angreifers und der Stärke begeben hat. Die These von Collins, dass die schließliche Tötung allein ein Effekt der finalen Situationsdynamik sei, ohne eine Begründung durch vorangehende Faktoren wie die Persönlichkeiten der handelnden Personen, die Beziehungsgeschichte und die im Konfliktverlauf herausgebildeten Haltungen und Ziele, ist insofern in Maßen kriegstauglich, aber unzureichend für eine Tötung im Rahmen einer partnerschaftlichen Konfliktsituation.
Trotzdem aber ist die mikrosoziologische Erforschung von Gewaltsituationen, ob zu Hause, in Gefängnissen, in psychiatrischen Anstalten, in Kinder- und Jugendheimen oder in der Armee, sinnvoll, um die Handlungsoptionen des Täters zu erkennen und Formen strukturellen Schutzes vor potenziellen Tätern überlegen zu können. Es ist z. B. eine wichtige Erfahrung, dass Frauen, die vor der Gewalt ihres Mannes in ein Frauenhaus geflüchtet sind, aber aus Mitleid immer wieder in die Wohnung zurückkehren, um dem Mann im Haushalt zu helfen, sich in hohem Maße gefährden. Denn der Mann versteht dies als Nachgeben, als Abrücken vom Trennungsplan, verstärkt seine Anstrengungen und sucht die erneute Konfrontation in einem Show-down.
Konstellationen der Beziehungstaten bei Trennungen
Basierend auf forensisch-psychiatrischer Erfahrung mit Tötungsdelikten, bei denen die Handlungskette bis zur Tötung, soweit möglich, vor Gericht rekonstruiert worden ist, wäre zu unterscheiden zwischen einer final entgleisenden, habituellen Gewalttätigkeit eines prügelnden männlichen Partners, nicht selten zumindest mäßig berauscht, und Beziehungsdelikten im Rahmen von angedrohten oder vollzogenen Trennungen, die oft eine wesentlich andere Vorgeschichte haben und aus unterschiedlichen Konstellationen erwachsen.
Die forensische Psychiatrie, aber auch die juristische Verteidigungskunst haben sich lange nur mit solchen Trennungskonflikten befasst, die nach Auffassung einiger Juristen zu einem „Affektdelikt“ mit einer dekulpierenden „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ führen können (Saß 1983, 1993; zur Kritik Kröber 2024b). Rasch (1964) hat diesem Vorgang (also nur beim Trennungskonflikt) den Namen „Tötung des Intimpartners“ geben; Marneros (2008) plädiert für „Intimizid“.
Wilfried Rasch: Tötung des Intimpartners
Rasch hat 1964 als Habilitationsschrift eine Täter‑, Opfer- und Beziehungstypologie vorgelegt, gestützt auf markante Fallvignetten. Es geht ihm um „die Bedingungen, unter denen es zur Tat oder zu Taten kommt“, um „Tatumstände, die Häufigkeit ihres Zusammentreffens oder Fehlens“. Es geht ihm um „eine Einsicht in das wirkliche Tatgeschehen, in die zur Tat führende Dynamik“ (Rasch 1964, S. 3). Er formuliert mithin, ohne erkenntnistheoretische Beklemmungen, das Anliegen jedes forensischen Psychiaters. Jahrzehnte vor Collins (2011) geht es ihm um die Beziehungsdynamik, fußend auf deutschen psychiatrischen und soziologischen Traditionen.
Die weit überwiegende Anzahl der von Rasch erfassten Taten wurde nach erfolgter Trennung begangen durch den verlassenen Partner, also den vorläufigen Verlierer im Beziehungskampf, gegenüber der Geliebten oder der Ehefrau. Eine dritte, kleinere Gruppe ist die Tötung der Geliebten als „Elimination des ehestörenden Partners“. Das Buch ist aus heutiger Sicht auch soziologisch interessant, weil die von ihm bis 1963 erfassten Fälle alle aus der Nachkriegszeit stammen, mit Personen, die in der NS-Zeit aufgewachsen sind, den Krieg erlebt haben, in damals herrschenden Vorstellungen von Familie, Eherollen, sexuellen Beziehungen, Recht und Unrecht verwurzelt waren. Ehe beispielsweise ist hier ein sehr viel härterer Sachverhalt, Scheidung (nach dem Schuldprinzip) sozial folgenreicher. Gleichwohl sind die Grundmuster im Kern identisch mit den heutigen, nur in unterschiedlicher Häufigkeit und Ausprägung.
Die ersten Kasuistiken von Rasch betreffen Heranwachsende und jungen Erwachsene, die sich, z. T. kriegsbedingt vaterlos aufgewachsen, Hals über Kopf in eine jungen Frau verlieben und diese umgehend fest binden wollen, während diese jungen Frauen sich bald zunehmend distanzieren, um ihre Freiheit zu bewahren. Der junge Mann gibt sich rettungslos einer überholt wirkenden Romantik hin, in der Liebe wichtiger ist als der Tod. Je emotionaler der Heranwachsende wird, desto kühler und abweisender die Frau. Weil aber beide nicht voneinander loskommen, gibt es ein zermürbendes Hin-und-Her von Hoffnung und Enttäuschung, subjektiv Demütigung, das in manchen Fällen gewaltsam endet. „Die Geliebtentötung durch den verlassenen Partner ist regelmäßig durch ein Gefälle in der Täter-Opfer-Beziehung ausgezeichnet: Der spätere Täter befindet sich in der Position des Unterlegenen und Abhängigen“ (Rasch 1964, S. 94).
In gewisser Weise sind auch noch die präfinalen Konflikte älterer Ehepaare eine Variante dieses Grundmusters, inzwischen aufgeladen mit vielen Narben und Hassgefühlen in Vermengung mit den verloren gegangenen Gefühlen einstiger Nähe, Vertrautheit und Sicherheit. Bei den Tötungsdelikten gegen den Ehepartner würden aber, so Rasch, am Anfang auch Konflikte durch den Status der Ehe eine Rolle spielen: ein Divergieren sozialer Erwartungen, beruflicher Pläne, in der Planung einer gemeinsamen Zukunft. Es bestehe bei manchen Tätern eine bis in die Tat hinein anhaltende Ambivalenz, ob die Tat begangen werden soll, die nur begangen wird, um die Ambivalenz zwischen Vernichtungswunsch oder fortdauernder Unterwerfung zu beenden; er nennt diese Tat eine faktische Lösung, der keine innere Entscheidung entspricht (Rasch 1964, S. 59). Mehrheitlich trifft man allerdings heute auf Taten, die sehr wohl vorentschieden sind für den Fall, dass die Frau sich einer Rückkehr in die Beziehung verweigert, oder bei der Mann eine Fortsetzung der Beziehung gar nicht im Sinn hat.
In seinem Lehrbuch der Forensischen Psychiatrie erörtert Rasch (1986) „Affektdelikte“ unter der Überschrift „Akute Belastungsreaktion“ und zitiert Steigleder (1974), nach dem „Affekttäter“ häufig „selbstunsichere, weiche, empfindsame, leicht verletzliche und kränkbare Persönlichkeiten seien; sie besitzen eine nur geringe Durchsetzungsfähigkeit, vertreten ihre Meinungen und Standpunkte nicht, empfinden aber ihre Unterlegenheit als negativ. Sie neigen zur Retention ihrer Gefühle“ (zitiert bei Rasch 1986, S. 211).
Andreas Marneros: Intimizid
Marneros (2008) erarbeitete eine Typologie von Konflikten zwischen Intimpartnern, die Einflussfaktoren wie Eifersucht, narzisstische Kränkung, Hass, Rache einbezieht, also starke, situationsüberdauernde, überwiegend emotionale Motivationslagen. Er schafft einen theoretischen Boden für die Erörterung der Hintergründe eines sehr dramatischen Endes, indem er fragt, was eine Intimpartnerschaft für die Selbstdefinition der Partner bedeutet. Warum ist diese Partnerschaft so bedeutsam? Sie ist ein konstitutiver Bestandteil des Selbstkonzepts eines Menschen, das nicht ohne die Spiegelung durch den Anderen sein kann. Wir sind hier wieder bei Hegels (1986 [1807]) Selbstbewusstsein, dass nicht ohne den Anderen sein kann (s. oben). „Die subjektive Wahrnehmung der eigenen Person“ erfolgt „als eine Reflexion im Kontext der Haltungen, Bewertungen und Interaktionen mit anderen“ (Marneros 2008, S. 47). Es geht um Selbstkonzept, enger noch um Selbstdefinition, und um das Selbstbewusstsein durch die intime Anerkennung durch andere, durch die Liebe eines anderen Menschen. Selbstbewusstsein korrespondiert mit positiven, bejahenden Fremdwertgefühlen; Selbstabwertung und Verlust der Selbstachtung transformieren sich, so Marneros, in Fremdabwertung und Feindseligkeit. Scheiternde Beziehung sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass ein Partner oder beide nicht imstande sind, ihr Beziehungsideal zu korrigieren oder sich oder den Partner besser an dieses Ideal anzupassen, was dann üblicherweise zum (nichtgewaltsamen) Ende der Beziehung führt.
Der Grad der Fixierung auf die Beziehung, wenn sie die ausschließliche oder überwiegende Selbstdefinitionsressource wird, wird zum Grad der Erschütterung, wenn sie vom Partner beendet wird; der verlassende Partner hat möglicherweise Alternativressourcen, die ihm den Ausstieg erleichtern. Wesentlich sind auch der Grad der „teleologischen Symmetrie“, also der Grad der Gleichheit der emotionalen und sozialen Investition in die Beziehung, und der Grad der Komplementarität zwischen den Partnern, also in welchem Maße sie sich in ihren Interaktionsmustern einander ergänzen.
Die Trennung bedeutet eine Aufhebung bisheriger Routinen und eine Entflechtung zuvor eingegangener Abhängigkeiten; sie kann mit persönlichen Einbußen, weiteren Verlusterlebnissen, Demütigungen und Enttäuschungen verbunden sein (im Freundeskreis, den Familien, mit den Kindern und in deren Umfeld von Kita oder Schule, am Arbeitsplatz etc.). Sie kann in ein Stadium der konzeptionellen Desorientierung des späteren Täters führen und schließlich zu Tatplänen oder Tathandlungen führen, in einer spontan-eruptiven Tat oder in einer geplanten und gewollten rächenden Bestrafung, die Marneros als „finale Bankrottreaktion“ ansieht, münden.
Marneros betrachtet dann zwei typologische Hauptgruppen, nämlich Intimizide in etablierten Partnerschaften und sodann solche in noch nicht etablierten, sporadischen intimen Beziehungen. Uns interessiert v. a. die erste Gruppe, in der er 9 Unterformen, bei denen es natürlich auch Gemeinsamkeiten gibt, unterscheidet. Die erste Gruppe betrifft den „Intimizid durch den asthenischeren Intimpartner“ (man beachte den Komparativ); so können z. B. beide Partner durch eine gewisse Sthenie, also ein unflexibles Durchsetzungsstreben, gekennzeichnet sein, aber der verlassende Partner ist seiner Ziele sicherer und dadurch bestimmender. Die Trennung erschüttert die Selbstdefinition des Mannes, es kommt es zu einer Labilisierung der bereits zuvor labilen Persönlichkeit (die wegen ihrer Auswirkungen ein wesentlicher Trennungsgrund für die Frau war). Der Mann entwickelt hier in einer aggressiven Restitution des Selbst ein destruktives Bereitschaftspotenzial mit fremdaggressiven, aber auch autoaggressiven Intentionen, das schließlich zur Tat führen kann.
Deutlich anders ist die Konstellation bei Tötung „durch den versagenden Intimpartner“, bei dem es nicht primär, sondern im längeren Verlauf zu einer zunehmenden Schwäche des späteren Täters kommt. Es bestand eine etablierte, lange Intimpartnerschaft mit gemeinsamen Zielsetzungen und Erwartungen. Im Verlauf etabliert sich aber für die Partnerin eine neue Rollengestaltung, durch eine neue Arbeit, den Einzug in ein neues soziales Umfeld, es entwickelt sich eine Asymmetrie zuungunsten des Mannes. Der Mann entwickelt eine anhaltende Enttäuschung seiner Beziehungserwartungen durch das Gefühl der Zurücksetzung, punktuelle Demütigungen, Verletzungen, nicht mehr wahrgenommen zu werden, zerschlagene Hoffnungen auf eine Wende.
In dieser Weise entwickelt Marneros weiter die unterschiedlichen Beziehungskonstellationen, mit Gewinn nachlesbar in seinem Buch (2008, S. 41–174). Es soll hier nicht jeder Typus nachgezeichnet, sondern nur aufgezeigt werden, in welchem Kategorien den Beziehungsmustern nachgegangen wird, und wie diese in unterschiedlicher Form das Selbstkonzept bedrohen und verändern, dass schließlich eine homizide Tatbereitschaft erwächst.
Marneros verhandelt im weiteren Intimizide durch den dependenten Intimpartner, der unterwürfig und klammernd ist und den der Partner oder die Partnerin schließlich nicht länger erträgt, sondern sich trennt. Es kommt dann, erstmalig und final, zu einem gewaltsamen Akt der Auflehnung. Hier sind etwas häufiger, aber wie stets in Minderzahl auch Männer die Opfer. Bei der Tötung durch den „asthenischen emotional-instabilen Intimpartner“ habe der Täter schon primär eine Borderline-Persönlichkeitsstörung, die zu einer entsprechenden Beziehungsstruktur und zu einer gewaltsamen Beendigung führe.
Es gibt den „Intimizid durch den lebensbankrotten Intimpartner“, der bislang immer dominant und erfolgreich war, jetzt aber auf vielen Ebenen gescheitert ist und dieses Scheitern und die extreme Kränkung nicht ertragen will. Er begeht aber weder einen individuellen noch einen erweiterten Suizid, sondern bringt die Frau, der er die sich anbahnende Katastrophe (die auch die Frau massiv trifft) lange verheimlicht hat, um. Bisweilen bestand der Plan, sich anschließend zu suizidieren, was aber dann nach der Tat zumeist gar nicht erst versucht wird.
Kurzum: Es gibt ein breites Spektrum der Ausgangskonstellationen von Intimiziden. Diese Täter unterscheiden sich von den prügelnden Männern häuslicher Gewalt durch ihre oft fehlende Gewaltsozialisation und fehlende eigene Erfahrung in Gewalttaten. Tatsächlich bewegen sich aber die real anfallenden Fälle nicht strikt im Feld der Typologie, sondern verweisen auf eine erhebliche Menge an zusätzlichen Einflussfaktoren, nicht zuletzt psychische Krankheiten, Persönlichkeitsstörungen, Adoleszenzkrisen, Intoxikationen, Einflüsse der Familien.
Stichprobe Norbert Leygrafs
Deutlich wird das anhand der Sammlung von 84 Tötungsdelikten am Intimpartner, die im Verlauf von 23 Jahren am Essener Institut für Forensische Psychiatrie von Leygraf (2015) begutachtet wurden; es waren diese 24 % aller dort begutachteten Tötungsdelikte. 50 Untersuchte waren mit dem Tatopfer (mindestens 2 und bis zu 47 Jahre lang) verheiratet gewesen. Die nichtehelichen Partnerschaften hatten 2 bis 12 Jahre gedauert, 4 Fälle betrafen kurze Intimbeziehungen. Es gab 13 Täterinnen (15,8 %, was der Quote männlicher Opfer in der Kriminalstatistik des BKA entspricht). 41 Männer und 12 Frauen hatten die Tat während der Partnerschaft begangen, 30 Männer und eine Frau begingen die Tat nach der Trennung.
46 % der Taten seien geplant erfolgt, 54 % aus einer aktuellen Situation heraus. Die meisten Männer waren nüchtern, 11 maximal leicht betrunken, 4 Männer und 3 Frauen mittelgradig. Schon die Dauer der Beziehungen, im Durchschnitt 10 Jahre, verdeutlicht, dass sich diese Tötungsdelikte einer schnellen, generalisierenden, simplen Erklärung verschließen, dass man vielmehr in jedem Einzelfall rekonstruieren muss, welche Interaktionsprozesse hier abgelaufen sind.
14 Personen (17 %) hatten eine psychische, zumeist psychotische Erkrankung, bei 11 Personen (13 %) wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, bei 2 Personen eine Alkoholabhängigkeit. Tathintergründe waren Leben mit neuer Partnerin (5), Untreue der Partnerin (3), finanzielle Motive (6), gewalttätiges Ende einer gewaltgeprägten Beziehung (4), Kränkung der Ehre (6), drohendes Offenbarwerden eigenen Versagens in einem finanziellen Fiasko (6), Beseitigung der ehestörenden schwangeren Geliebten (1). Natürlich sind diese Motive nicht Ursachen eines Tötungsentschlusses; die Klärung der Frage, wie die betreffende Person zu dieser Entscheidung gekommen ist, ist Aufgabe der Begutachtung und des Gerichts.
Intimpartnergewalt
In neueren Studien wird der Terminus „Intimpartnergewalt“, abgekürzt „IPG“ verwendet, so etwa von Krause et al. (2020), und ist eine starke Ausrichtung darauf zu erkennen, Merkmalslisten für ein „risk assessment“ zu gewinnen. Die gehäufte Präsenz oder Absenz bestimmter Merkmale in einer Teilgruppe wird dann als „Subtypus“ angesehen. Auf diese Weise kommen Holzworth-Munroe et al. (2000) zu drei typologischen Gruppen, deren erste („family only/low psychopathology“) dadurch definiert ist, dass der Täter psychopathologisch unauffällig ist, keine kriminelle Vorgeschichte hat und außerhalb der Partnerschaft nicht gewalttätig ist. Sozusagen eine Null-Gruppe. Ein zweiter Tätertyp („generally violent – antisocial“) ist ein mehrfach vorbestrafter polytroper Gewalttäter mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Ein dritter Typus („borderline-/dysphoric“) ist emotional instabil bis explosibel, dysphorisch, eifersüchtig, auch schon gegen andere gewalttätig gewesen. Und erwogen wurde ein vierter Typus, der sich durch „Low-level“-Dissozialität auszeichne.
Es bleibt durchaus noch Raum für qualitative Sozialforschung in diesem Feld, gerade weil Tötungsdelikte (in Europa) seltene Ereignisse sind, auch innerhalb der Population von Personen, bei denen mehrere Risikofaktoren für Gewalt vorliegen; dazu gehört weiter die Analyse der Dynamik von längeren Beziehungsverläufen mit mehreren Interaktionspartnern (Kröber 2019). Anregend sind psychosoziologische Ansätze (Koloma Beck und Schlichte 2014), um beispielsweise die Beziehungsmuster und Konflikte in den Zeiten von WhatsApp, Speeddating, sexueller Vielfalt und idealisiertem Single-Dasein zu erforschen.
Das Verständnis von Menschen, die ihren Intimpartner töten, und der Opfer, ist aber für den forensisch-psychiatrischen Sachverständigen eine stets neue Aufgabe im Einzelfall. Warum wir damit in einer bestimmten Anzahl von Fällen, vermutlich weltweit, immer erneut zu tun haben, ist nicht abschließend geklärt und auch abhängig von kulturellen Wandlungen der gesellschaftlichen Wertsysteme und des sozioökonomischen Status von Männern und Frauen. Es bleibt aber bei allen Taten ein singulärer, individueller Faktor.
Interessenkonflikt
H.-L. Kröber gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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