Erschienen in:
01.09.2013 | KURZ & KNAPP
Hat das LSG Sachsen-Anhalt der EBM-Reform die Grundlage entzogen?
verfasst von:
Dr. Gerd W. Zimmermann
Erschienen in:
Der Hausarzt
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Ausgabe 16/2013
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Auszug
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 11. Juni 2013 ist die Entscheidung des Schiedsamtes, den Behandlungsbedarf 2013 in Sachsen-Anhalt nochmals um 12 Prozent zu erhöhen, rechtswidrig (Az. L 9 KA 5/13 ER KL). Es hat daher die aufschiebende Wirkung einer Klage der Landesverbände der Krankenkassen gegen den Schiedsspruch in diesem Punkt angeordnet. Nach Auffassung des LSG sind zur Festlegung des Behandlungsbedarfs für das Jahr 2013 die in § 87a Abs. 4 SGB V gemachten Vorgaben abschließend. Insbesondere biete der Paragraf keine Grundlage für eine nicht auf Veränderungen beruhende Basiserhöhung. Zwar hielt das Gericht die Begründung für eine „korrigierende“ Basiserhöhung des Behandlungsbedarfs in den regionalen Verhandlungen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MVG) für 2013 für plausibel — das gehe jedoch nicht über eine Anpassung des Behandlungsbedarfs nach § 87a Abs. 4 SGB V. …