Skip to main content
Erschienen in: Der Hausarzt 16/2013

01.09.2013 | KURZ & KNAPP

Hat das LSG Sachsen-Anhalt der EBM-Reform die Grundlage entzogen?

verfasst von: Dr. Gerd W. Zimmermann

Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 16/2013

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Auszug

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 11. Juni 2013 ist die Entscheidung des Schiedsamtes, den Behandlungsbedarf 2013 in Sachsen-Anhalt nochmals um 12 Prozent zu erhöhen, rechtswidrig (Az. L 9 KA 5/13 ER KL). Es hat daher die aufschiebende Wirkung einer Klage der Landesverbände der Krankenkassen gegen den Schiedsspruch in diesem Punkt angeordnet. Nach Auffassung des LSG sind zur Festlegung des Behandlungsbedarfs für das Jahr 2013 die in § 87a Abs. 4 SGB V gemachten Vorgaben abschließend. Insbesondere biete der Paragraf keine Grundlage für eine nicht auf Veränderungen beruhende Basiserhöhung. Zwar hielt das Gericht die Begründung für eine „korrigierende“ Basiserhöhung des Behandlungsbedarfs in den regionalen Verhandlungen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MVG) für 2013 für plausibel — das gehe jedoch nicht über eine Anpassung des Behandlungsbedarfs nach § 87a Abs. 4 SGB V. …
Metadaten
Titel
Hat das LSG Sachsen-Anhalt der EBM-Reform die Grundlage entzogen?
verfasst von
Dr. Gerd W. Zimmermann
Publikationsdatum
01.09.2013
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Der Hausarzt / Ausgabe 16/2013
Print ISSN: 1434-8950
DOI
https://doi.org/10.1007/s15200-013-0921-3

Weitere Artikel der Ausgabe 16/2013

Der Hausarzt 16/2013 Zur Ausgabe

INDUSTRIE & FORSCHUNG

Hevert setzt auf Bioalkohol

MEDIZININ DER PRAXIS

Essen ohne Maß

Leitlinien kompakt für die Allgemeinmedizin

Mit medbee Pocketcards sicher entscheiden.

Seit 2022 gehört die medbee GmbH zum Springer Medizin Verlag

Facharzt-Training Allgemeinmedizin

Die ideale Vorbereitung zur anstehenden Prüfung mit den ersten 24 von 100 klinischen Fallbeispielen verschiedener Themenfelder

Mehr erfahren

Update Allgemeinmedizin

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.