Hautkrebs: Angebotsvorsorge zum UV-Schutz vereinbart
- 01.04.2019
- Aktuelles in Kürze
- Verfasst von
- wha
- Erschienen in
- Deutsche Dermatologie | Ausgabe 4/2019
Auszug
BERLIN — Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen der Bau- und Landwirtschaft haben eine Sozialpartnervereinbarung auf den Weg gebracht, um ihre Beschäftigten, die überwiegend im Freien arbeiten, vor Hautkrebs besser zu schützen. Aufklärung und Prävention stehen nach Angaben des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) bei der Vereinbarung an erste Stelle. Die beteiligten Verbände werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über die mit UV-Strahlung verbundenen Risiken aufklären und sensibilisieren und deutlich machen, wie Beschäftigte durch einfache Maßnahmen geschützt werden können. Kernstück der Vereinbarung ist eine sogenannte Angebotsvorsorge. Dabei werden Unternehmen den im Freien arbeitenden Arbeitnehmern einmal jährlich den Besuch bei einem Betriebsarzt, Arbeitsmediziner, Haus- oder Hautarzt anbieten. Die Beschäftigten können sich dabei beraten lassen und ein Hautscreening durchführen. Die Kosten hierfür tragen die Arbeitgeber. Zudem sind zum Beispiel Apps geplant, welche die Intensität der UV-Strahlung am Arbeitsort anzeigen und darüber informieren, wie man sich am besten schützen kann. …
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- Titel
- Hautkrebs: Angebotsvorsorge zum UV-Schutz vereinbart
- Verfasst von
-
wha
- Publikationsdatum
- 01.04.2019
- Verlag
- Springer Medizin
- Erschienen in
-
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 4/2019
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706 - DOI
- https://doi.org/10.1007/s15011-019-2369-9