05.11.2025 | Helicobacter pylori | CME-Kurs
Helicobacter pylori
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Helicobacter pylori wurde im Jahr 1983 als obligat bakterielles Pathogen erstcharakterisiert. Nach umfassender Befassung mit der Pathophysiologie der Infektion, einer Optimierung von Diagnostik und Therapie und einer Öffnung der Testung und Therapie auch hin zur Prävention maligner Erkrankungen des Magens hat sich das Management der H. pylori-Infektion signifikant verändert. Die Definition der H. pylori-assoziierten Gastritis als Infektionskrankheit führte zur Empfehlung, jedem Keimnachweis eine Eradikationstherapie anzuschließen. Die signifikante Zunahme von Resistenzen gegen traditionell verwendete Antibiotika führte nicht nur in der aktualisierten deutschen Leitlinie, sondern auch in internationalen Empfehlungen zu einer veränderten empirischen Erstlinientherapie und zu einer anhaltenden Diskussion über das Für und Wider einer generellen prätherapeutischen Resistenztestung. Der vorliegende CME-Beitrag beschreibt die klinische Relevanz des Themas, zudem werden Indikationen und Methoden zur leitliniengerechten Diagnostik und Therapie erläutert.
Nach der Lektüre dieses Beitrags
- kennen Sie Indikationen zur Testung auf das Vorliegen einer Helicobacter pylori-Infektion.
- sind Sie mit invasiven und nichtinvasiven diagnostischen Methoden vertraut.
- haben Sie Kenntnisse über die leitliniengerechte Therapie einer H. pylori-Infektion.
- kennen Sie die Argumente für und gegen eine empirische bzw. suszeptibilitätsgesteuerte Therapie.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt (§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013).