Zusammenfassung
Die Debatte um den Hirntod ist angesichts der Transplantationsskandale erneut entbrannt. 2015 wurden neue Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) formuliert, die vom »irreversiblen Hirnfunktionsausfall« sprechen. Die Richtlinien sind die Antwort auf den neuerdings aufgeworfenen, aber weitgehend widerlegten Vorwurf, es seien im großen Ausmaß fehlerhafte Hirntodfeststellungen erfolgt. Während die Methodenfrage der Hirntodfeststellung »medizinisch« beantwortet werden kann, bedarf die Frage, ob der Mensch nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls »wirklich« als tot zu betrachten sei, einer anthropologischen Antwort. Die Argumente in diesem Diskurs wurden in der Diskussion des Deutschen Ethikrats 2015 ausgetauscht. Am Ende wurde das bisher gültige Hirntodkonzept mehrheitlich als akzeptabel erachtet. Neue ethische Herausforderungen ergeben sich aus zunehmenden Therapiebegrenzungen, die dazu führen, dass es seltener zum Hirntod-Syndrom kommt.