Erschienen in:
28.05.2021 | Praxis konkret
Hochschullehrer als Chefärzte sind versicherungspflichtig
verfasst von:
M. A. Arno Zurstraßen
Erschienen in:
Schmerzmedizin
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Ausgabe 3/2021
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Auszug
Beamtete Hochschullehrer, die auch als Chefärzte an einem Krankenhaus (z. B. organisiert als GmbH) tätig sind, stehen zu diesem in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 25. Juni 2020 (Az.: L 7 BA 1208/18) entschieden. Demnach unterliegt eine neben oder unabhängig von dem nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III versicherungsfreien Beamtenverhältnis ausgeübte Beschäftigung - anders als im Krankenversicherungsrecht (§ 6 Abs. 3 SGB V) - grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Auch die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 S. 1 SGB VI (Rentenversicherungsfreiheit für Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) ist beschäftigungsbezogen und erstreckt sich nicht auf Beschäftigungsverhältnisse, die neben der Tätigkeit als Beamter ausgeübt werden. …