Erschienen in:
07.06.2016 | Hörstörungen | Fortbildung
Fahreignung bei Hörstörungen
Autofahren mit Hörgeräten?
verfasst von:
Frank Waldfahrer
Erschienen in:
HNO Nachrichten
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Ausgabe 3/2016
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Zusammenfassung
Inwieweit ein Patient mit Hörstörungen geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, regeln die Fahreignungsverordnung (FeV) und die Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung. Dem praktisch tätigen Hals-Nasen-Ohren-Arzt sollten diese einschlägigen Regelungen bekannt sein, um Patienten adäquat beraten zu können.