Erschienen in:
14.01.2014 | Kurz gemeldet
Honorarabtretung: Ärzte müssen ausreichend informieren
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
|
Ausgabe 1/2014
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Auszug
Die Abtretung von Honorarforderungen aus Privatbehandlungen an eine Abrechnungsgesellschaft ist wirksam, wenn Ärzte den Patienten ausreichend informieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (unter Aktenzeichen III ZR 32f/12). In dem Fall eines Zahnarztes hatte eine Patientin die Einverständniserklärung unterzeichnet. Dort wurde erläutert, welche Daten an die Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft weitergegeben werden und dass diese Forderungen weiterreichen kann. Streitpunkt war, ob die Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft das Geld überhaupt eintreiben durfte. …