Erschienen in:
29.06.2016 | Praxis konkret_Recht
Honorarrückforderung nach Mitteilung falscher Anpassungsfaktoren rechtmäßig
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Schmerzmedizin
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Ausgabe 4/2016
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Auszug
Die in § 45 S. 6 BedarfsplRL (zuvor § 23f S. 6 BedarfsplRL a.F.) vorgesehene Mitteilung der für den im Jobsharing tätigen Vertragsarzt verbindlichen Faktoren zur Anpassung der als Obergrenze der Leistungsabrechnung festgesetzten Gesamtpunktzahlvolumina an die Entwicklung des Fachgruppendurchschnitts stellt in Ermangelung einer Regelung im Sinne des § 31 SGB X keinen Verwaltungsakt dar. Die Anwendung eines vom mitgeteilten (fehlerhaften) Anpassungsfaktor abweichenden (zutreffenden und ungünstigeren) Anpassungsfaktors bei der nachgehenden Richtigstellung von Honorarbescheiden ist grundsätzlich zulässig; Vertrauensschutz steht dem regelmäßig nicht entgegen. …