Erschienen in:
11.10.2019 | Künstliche Intelligenz | Die Verbände informieren
GESUNDHEITSWESEN DIGITAL
Hurra, wir stolpern in die Zukunft!
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 10/2019
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Auszug
Im geplanten „Gesetz für bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG), das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Mai 2019 vorgestellt wurde, ist vorgesehen, dass Krankenkassen Gesundheits-Apps für ihre Versicherten selbst ohne ausführlichen Wirksamkeitstest auf den Markt bringen können. Sie sollen als Medizinprodukte registriert werden. Erst nach einem Jahr müssen Wirksamkeit und Schadensfreiheit evaluiert werden. Gleichzeitig ist der Laienpresse zu entnehmen, welche schlechten Vorhersagewerte Schwangerschaftsverhütungs- oder Diabetes-Apps haben, und dass man sich auf Apps zur Bestimmung von Pilzen nicht verlassen kann. …