Erschienen in:
06.06.2016 | Originalien
Hygiene in der Augenarztpraxis
Ergebnisse aus den Augenarztpraxen in Frankfurt am Main, 2012–2015
verfasst von:
A. Hausemann, Prof. Dr. U. Heudorf
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 12/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Bei jeder diagnostischen und therapeutischen Maßnahme müssen die Anforderungen an die Hygiene beachtet werden, um die Erregerübertragungen und Infektionen zu vermeiden. Das Infektionsschutzgesetz weist Leitern medizinischer Einrichtungen, also auch Praxisinhabern, eine Eigenverantwortung in der Infektionsprävention zu und verpflichtet die Gesundheitsämter, medizinische Einrichtungen infektionshygienisch zu beraten und zu überwachen. In dem Beitrag werden die Ergebnisse der Überwachung aller Augenarztpraxen in Frankfurt am Main 2012 bis 2015 vorgestellt und vor dem Hintergrund gültiger Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) bewertet und diskutiert.
Methode
Anhand einer Checkliste wurden alle 35 Augenarztpraxen in Frankfurt am Main durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes beraten und überwacht.
Ergebnisse
Grundlagen der Hygieneorganisation und Voraussetzungen zur sachgerechten Händehygiene und Flächendesinfektion waren in den meisten Praxen vorhanden: 11 (31,4 %) Praxen setzten Medizinprodukte ausschließlich als Einwegprodukte ein, in 24 (68,6 %) Praxen wurden Medizinprodukte aufbereitet. Dreizehn (37,1 %) Praxen bereiteten Kontakttonometerköpfchen selbst auf; in 6 dieser Praxen war dies fehlerhaft, sodass hier Verbesserungen gefordert werden mussten. In 6 der 7 Praxen, die selbst kritische Medizinprodukte aufbereiteten, wurde wegen erheblicher Fehler diese Aufbereitung untersagt. Diese Praxen stellten auf Einmalmaterial um.
Diskussion
Insgesamt war den Praxen eine gute allgemeine Hygiene zu bescheinigen. Bei der Medizinprodukteaufbereitung wurden jedoch teilweise grobe Fehler gefunden und umgehend abgestellt.