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Erschienen in: Der Deutsche Dermatologe 3/2018

01.03.2018 | Impfungen | Berufspolitik

Impfschäden: Keine Haftung des Arbeitgebers

verfasst von: Andrea Schannath

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 3/2018

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Auszug

ERFURT — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber ohne einen geschlossenen Behandlungsvertrag nicht zur Aufklärung über mögliche Risiken verpflichtet ist. Arbeitnehmer können also nicht auf Schmerzensgeld vom Arbeitgeber hoffen, wenn sie gesundheitliche Folgeschäden durch eine Grippeschutzimpfung von Betriebsärzten erleiden. …
Literatur
Metadaten
Titel
Impfschäden: Keine Haftung des Arbeitgebers
verfasst von
Andrea Schannath
Publikationsdatum
01.03.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 3/2018
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-018-1828-z

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