22.10.2025 | Impfungen | CME-Kurs
Präkonzeptionelle Impfberatung
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Die präkonzeptionelle Impfberatung ist ein essenzieller Bestandteil der gynäkologischen Vorsorge mit dem Ziel, impfpräventable Infektionskrankheiten während der Schwangerschaft und deren potenziell schwerwiegende maternale sowie fetale Komplikationen zu vermeiden. Neben der Erhebung individueller Risikofaktoren beinhaltet die Beratung eine strukturierte Erfassung und Optimierung des Serostatus hinsichtlich spezieller Infektionen. Während Totimpfstoffe auch in der Schwangerschaft verabreicht werden können, sind Lebendimpfstoffe nur präkonzeptionell indiziert. Die Impfungen gegen Pertussis, Influenza, „severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2“ (SARS-CoV-2) sowie das respiratorische Synzytialvirus (RSV) dienen insbesondere dem neonatalen Schutz durch passive Immunisierung. In der Beratung sind Impfstatus, serologische Testung, Impfabstände und Kontraindikationen zu beachten. Evidenzbasierte Empfehlungen wie jene der Ständigen Impfkommission oder der nationalen Impfgremien in Österreich und der Schweiz werden jährlich aktualisiert.
Nach Lektüre dieses Beitrags
- beurteilen Sie fundiert Nutzen und Risiken von Impfungen im Kontext von Fertilität, Schwangerschaft und Neugeborenenschutz.
- ziehen Sie Schlüsse aus dem Impfstatus Ihrer Patientinnen im Hinblick auf präventive Maßnahmen vor und während der Schwangerschaft.
- können Sie die Bedeutung einer Impfung sicher in der patientenorientierten Beratung kommunizieren.
- erkennen und interpretieren Sie zuverlässig (Kontra‑)Indikationen maternaler Immunisierung.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].