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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 10/2021

07.10.2021 | In Kürze

In Kürze

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 10/2021

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Auszug

Elektronische Patientenakte-- Nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber verstößt die elektronische Patientenakte (ePA) in der derzeitigen Form gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kelber hat daher vier Krankenkassen angewiesen, die ePA um zusätzliche Funktionen zu erweitern. "Dem Versicherten muss das Recht eingeräumt werden, welches Dokument er welchem Dritten (Arzt, Therapeut etc.) zur Kenntnis geben möchte", heißt es in dem Schreiben an die Krankenkassen. Ein "Alles-oder-Nichts-Prinzip" sei nicht datenschutzkonform und entspreche auch nicht dem Stand der Technik. Außerdem stört sich Kelber daran, dass die ePA von den Versicherten nur mit einem geeigneten Smartphone eingesehen und verwaltet werden kann. Es gebe zwar die Möglichkeit, Dritten eine Vollmacht zur Einsichtnahme und Bearbeitung auszustellen und damit "die eingeschränkte Datensouveränität zu lindern. Vollständig wiederherstellen vermag sie die eingeschränkte Souveränität jedoch nicht." Alternativ sei vorstellbar, dass Krankenkassen in ihren Filialen ein Endgerät in einem geschützten Netz vorhalten, auf dem Versicherte ihre persönliche Patientenakte verwalten können. Einige Krankenkassen haben bereits Klagen gegen die Weisungen des Bundesbeauftragten angekündigt. jh
Metadaten
Titel
In Kürze
Publikationsdatum
07.10.2021
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 10/2021
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-021-0177-6

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