Erschienen in:
05.07.2018 | Irreversibler Hirnfunktionsausfall | Leitthema
Rechtssicherheit und vorwirkende Kinderrechte
Ein künftiges Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin im Kontext des Transplantationsgesetzes
verfasst von:
Prof. Dr. Hartmut Kreß
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 8/2018
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Zusammenfassung
Für die Fortpflanzungsmedizin ist ein neues Gesetz notwendig, das Rechtssicherheit gewährleistet, medizinisch zweckmäßig ist und dem Schutz von Grundrechten dient. Frauen und Paare, die sich ein Kind wünschen, können sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht und ihr Recht auf reproduktive Autonomie berufen. Diesem Grundrecht wird ein künftiges Fortpflanzungsmedizingesetz stärker Rechnung tragen müssen als es bislang der Fall ist. Darüber hinaus sind das Wohl und die vorwirkenden Schutzrechte der Kinder zu beachten, die mit medizinischer Hilfe erzeugt werden sollen. Deshalb ist zu prüfen, ob bestimmte Behandlungsangebote der Fortpflanzungsmedizin mit dem Kindeswohl noch in Einklang stehen. Zu manchen Verfahren, aktuell zum Beispiel zur Uterustransplantation mit Embryotransfer, sind Grenzziehungen und rechtliche Klarstellungen erforderlich. Damit Frauen und Paare mit Kinderwunsch von ihrem Selbstbestimmungsrecht verantwortlich Gebrauch machen, sollten sie die Möglichkeit haben, psychosoziale Beratung und Begleitung in Anspruch zu nehmen. Die Angebote psychosozialer Beratung sollten daher ausgebaut werden.