Erschienen in:
16.05.2017 | ICSI | Leitthema
Reproduktionsmedizin im Kontext
In Deutschland verbotene Möglichkeiten
verfasst von:
Ricardo E. Felberbaum
Erschienen in:
Die Gynäkologie
|
Ausgabe 6/2017
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Erst die Möglichkeiten der kontrollierten ovariellen Stimulation, der Gewinnung mehrerer befruchtungsfähiger Eizellen pro Behandlungsversuch, machte aus einer ursprünglich rein experimentellen Methode eine Behandlungsform, die mittlerweile weltweit als Routineintervention etabliert ist. Allerdings begann damit auch die Industrialisierung der Reproduktionsmedizin – mit all ihren Vor- und Nachteilen. Ein millionenschwerer Markt führte unweigerlich zu Verwerfungen. Skandale um unrechtmäßig veräußerte und transferierte Embryonen erschütterten die wissenschaftliche Gesellschaft. Während in Deutschland das 1991 in Kraft tretende Embryonenschutzgesetz den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin klare Grenzen aufzeigte, etablierten sich im Ausland Behandlungsformen, die in Deutschland verboten sind, hier vor allem die Eizellspende („oocyte donation“) und die Leihmutterschaft („surrogate motherhood“). Dies wieder führte und führt dazu, dass ungewollt kinderlose Paare diese Behandlungen im Ausland wahrnehmen („cross-border reproductive care“). Auch wenn diese Behandlungsformen hinsichtlich der Erfüllung eines bestehenden Kinderwunsches ohne Zweifel erfolgreich sind, sind sie doch mit erheblichen ethischen, finanziellen und juristischen Unwägbarkeiten belastet. Die Möglichkeit der Uterustransplantation ist in Deutschland weder juristisch noch im ethischen Diskurs ausreichend vorbereitet, aber sie wird dennoch bereits praktiziert. Auch hier gilt, dass die Methode in vielerlei Hinsicht als belastet bezeichnet werden muss. Sie führt unweigerlich zu der Frage, ob es doch einen überwertigen Kinderwunsch gibt.