Erschienen in:
10.04.2018 | Pflege | Leitthema
Inanspruchnahme von augenärztlichen Leistungen bei Versicherten mit Pflegebedarf
Analysen anhand von Routinedaten der AOK Baden-Württemberg
verfasst von:
Prof. Dr. Alexander K. Schuster, Julia Pick, Frauke Saalmann, Prof. Dr. Norbert Pfeiffer
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 10/2018
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Zusammenfassung
Fragestellung
Sehbeeinträchtigende Augenerkrankungen nehmen mit dem Alter zu. Ziel dieser Studie ist eine Einschätzung der Inanspruchnahme augenärztlicher Gesundheitsleistungen. Der Fokus liegt auf der Analyse älterer Menschen (60 Jahre oder älter) sowie deren Status der Pflegebedürftigkeit und Pflegeform.
Methoden
Abrechnungsdaten der AOK Baden-Württemberg des Jahres 2016 wurden für eine deskriptive Sekundärdatenanalyse genutzt. Die Studienpopulation bildeten alle Versicherten, die am 01.01.2016 bei der AOK Baden-Württemberg versichert waren. Die Kohorte der Versicherten im Alter von 60 Jahren oder älter (60+) wurde zur Subgruppenanalyse anhand der Pflegeform (ambulant/stationär) und des Schweregrads der Pflegebedürftigkeit (0–3) unterteilt. Die Inanspruchnahme einer Leistung eines niedergelassenen Augenarztes wurde über die Abrechnung einer augenärztlichen Leistungserbringung definiert.
Ergebnisse
Während 39,4 % der Versicherten 60+ mindestens einen Augenarztkontakt in 2016 hatten, waren es bei den ambulant versorgten Pflegebedürftigen 33,0 % und bei Pflegeheimbewohnern 19,3 %. Eine altersabhängige Inanspruchnahme augenärztlicher Leistungen war bei Nicht-Pflegebedürftigen sowie bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen sichtbar. Bei Pflegeheimbewohnern war die Inanspruchnahmerate unabhängig vom Alter gleichbleibend gering. Die Analysen zeigten außerdem einen deutlichen Einfluss des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit: Je höher der Schweregrad, desto geringer war die Inanspruchnahme. Menschen mit Pflegestufe 0 bildeten eine Ausnahme, sie hatten eine niedrigere Inanspruchnahme als Menschen mit Pflegestufe 1.
Diskussion
Die Analysen zeigen einen deutlichen Einfluss der Pflegebedürftigkeit, der Pflegeform und des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit auf die Inanspruchnahme ambulanter augenärztlicher Leitungen im höheren Alter.