Erschienen in:
02.05.2018 | Herzrhythmusstörungen | Schwerpunkt
Indikationen zur Loop-Rekorder-Implantation bei Synkope
verfasst von:
Prof. Dr. Andreas Schuchert
Erschienen in:
Herzschrittmachertherapie + Elektrophysiologie
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Ausgabe 2/2018
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Zusammenfassung
Implantierbare Loop-Rekorder mit diskontinuierlicher EKG-Dokumentation ermöglichen, den Herzrhythmus über mehrere Jahre zu überwachen. Dadurch lässt sich bei Patienten mit rezidivierenden Synkopen beim nächsten Rezidiv ein EKG im Anfall aufzeichnen, um dann eine Symptom-EKG-Korrelation zu erstellen. Bei Patienten mit rezidivierenden Synkopen unklarer Genese führt der Einsatz implantierbarer Loop-Rekorder im Vergleich zur bisherigen Synkopendiagnostik frühzeitiger zu einer Diagnose, und es wird häufiger eine Rhythmusstörung, insbesondere eine Asystolie, als Ursache der Synkope nachgewiesen. Dadurch identifiziert der Loop-Rekorder Patienten, die von einer Schrittmacherimplantation profitieren. Eine klare Indikation für eine frühzeitige Implantation eines Loop-Rekorders haben Patienten mit rezidivierenden Synkopen und dem Fehlen von Hochrisikomerkmalen, wie eine relevante strukturelle Herzerkrankung (beispielsweise eine hochgradig eingeschränkte Pumpfunktion, Klappenerkrankung, Zustand nach Myokardinfarkt) sowie EKG-Veränderungen wie bifaszikulärer Block, Präexzitation, Long-QT-Syndrom oder eine Epsilon-Welle. Bei diesen Patienten sollte zunächst eine umfangreiche kardiale Diagnostik erfolgen, um frühzeitig die zugrundeliegenden kardiale Erkrankung zu erkennen. Lässt sich bei den Patienten keine Ursache für die Synkope finden, sollten auch diese Patienten einen Loop-Rekorder erhalten. Eine relative Implantationsindikation haben Patienten mit häufigen oder traumatischen Synkopen, um den potenziellen Therapieerfolg einer Schrittmacherimplantation besser abzuschätzen. Eine mögliche Indikation ist bei Patienten mit einem transientem Bewusstseinsverlust und unklarer synkopaler Ursache gegeben, um eine arrhythmogene Ursache bei diesen Patienten definitiv auszuschließen.