Erschienen in:
08.05.2020 | Bariatrische Chirurgie | Leitthema
Indikationsqualität in der Adipositaschirurgie
verfasst von:
A. T. Billeter, A.-C. Schwarz, A. Rühle, A. Boskovic, F. Nickel, U. Zech, P. Wagenlechner, Prof. Dr. B. P. Müller-Stich
Erschienen in:
Die Chirurgie
|
Ausgabe 9/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die Adipositaschirurgie nimmt in Deutschland und weltweit immer weiter zu. Die Patienten haben per se ein erhöhtes Operationsrisiko im Vergleich zu nichtadipösen Patienten. Umso wichtiger ist es, die präoperative Abklärung der Patienten sorgfältig durchzuführen, um damit das Operationsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Die Indikationsstellung für die Operation geht zunehmend weg von einem bestimmten Body-Mass-Index (BMI) hin zur adipositasassoziierten Begleiterkrankung als Entscheidungsgrundlage. Die 2018 erschienene S3-Leitlinie legte verschiedene Kriterien fest, die als Wegweiser für eine Operationsindikation zur Hand genommen werden können. Die Indikation sollte im interdisziplinären Team von Chirurgen, Diabetologen, Internisten, Ernährungsmedizinern und Psychologen gestellt werden. Eine Aufklärung der Patienten über realistische Ziele und Möglichkeiten der Operation sollte durch den behandelnden Chirurgen erfolgen, ebenso die Beratung bezüglich der verschiedenen Operationsvarianten. Außerdem sollten die Patienten durch einen Diabetologen oder Internisten endokrinologisch im Hinblick auf relevante Komorbiditäten abgeklärt werden. Diese sollten so weit wie möglich präoperativ therapiert oder es sollen bereits vorhandene Medikamente angepasst werden. Die psychologische Freigabe für die Operation kann erfolgen, wenn die Patienten konservativ therapeutisch oder medikamentös gut betreut und eingestellt sind bzw. ihre psychische Erkrankung kompensiert ist. Durch eine kurzzeitige präoperative kohlenhydratarme und eiweißreiche Flüssigernährung kann das Risiko für postoperative Komplikationen reduziert werden, vor allem bei Patienten mit hohem BMI. Eine präoperative Gewichtsabnahme im Sinne einer verpflichtenden Abnahme eines festgelegten Anteils des Körpergewichts ist nicht sinnvoll.