Erschienen in:
12.07.2016 | Schwangerschaftsabbruch | Leitthema
Kinderkrankheiten und Schwangerschaft – Mumps, Masern und Röteln
verfasst von:
PD Dr. M. Enders, M. Biber, S. Exler
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 8/2016
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Zusammenfassung
Während Mumps- und Masernvirusinfektionen im Rahmen regionaler Ausbrüche immer wieder auftreten, sind Röteln (und Rötelnembryopathiefälle) durch jahrzehntelange konsequente Prävention (Impfung, Mutterschaftsvorsorge, Gesundheitsschutz) sehr selten geworden. In der Schwangerschaft sind Morbidität und Mortalität bei Mumps- und Rötelnvirusinfektionen nicht höher als außerhalb; bei Masern besteht ein erhöhtes Risiko für Pneumonie. Rötelnvirusinfektionen können zu schweren Fehlbildungen mit dem Hauptrisiko bis zur 11. Schwangerschaftswoche (SSW) führen. Weder das Masern- noch das Mumpsvirus ist teratogen. Bei Masern besteht jedoch ein erhöhtes Risiko für Frühgeburtlichkeit. Die Diagnose einer primären Mumps-, Masern- und Rötelnvirusinfektion wird durch den Erregernachweis (Frühphase) mittels Nukleinsäureamplifikationstechniken (NAT) – selten noch durch Zellkultur – sowie den Nachweis einer Serokonversion und/oder spezifischer IgM(Immunglobulin M)-Antikörper bei niedriger IgG-Avidität verifiziert. Eine invasive pränatale Diagnostik ist nach primärer Rötelnvirusinfektion vor der 19. SSW, gesicherter Reinfektion vor der 12. SSW und bei durch Zusatzteste nicht abzuklärenden positiven IgM-Befunden indiziert. Im Hinblick auf die Prävention steht die Mumps-, Masern- und Röteln-Lebendimpfung an erster Stelle. Sie ist in der Schwangerschaft kontraindiziert. Eine versehentliche Impfung kurz vor oder in Frühschwangerschaft ist jedoch keine Indikation für eine Interruptio. Bei 2 dokumentierten Impfungen ist Immunität anzunehmen. Allerdings scheint der Schutz nach Mumpsimpfung deutlich schlechter zu sein.