Nach privat bezahlter In-vitro-Fertilisation muss die gesetzliche Krankenkasse ein Arzneimittel zum Erhalt der Schwangerschaft bezahlen, so ein Urteil des Sozialgerichts in München.
Einige Medikamente wie selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer können offenbar die Makronährstoffzusammensetzung der Muttermilch verändern. Das birgt möglicherweise gesundheitliche Risiken für manche gestillte Kinder.
Ergebnisse einer Phase-III-Studie sprechen dafür, dass die Behandlung mit CDK4/6-Inhibitoren bei fortgeschrittenem HR-positivem, HER2-negativem Brustkrebs auch auf die Zweitlinie verschoben werden könnte, ohne die onkologischen Ergebnisse zu kompromittieren.
Sprechen Krebskranke auf die übliche Antiemese während einer Chemotherapie nicht ausreichend an, lohnt sich möglicherweise eine Behandlung mit Cannabisextrakt. In einer Phase-2/3-Studie ließ sich die antiemetische Response mit einem solchen Extrakt erheblich verbessern.