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MWBO Allergologie - heterogene Umsetzung auf Länderebene

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Auszug

An dieser Stelle hatten wir Ihnen bereits mehrfach von der unerfreulichen Entwicklung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) Allergologie berichtet. Kurz zur Erinnerung: Auf dem Deutschen Ärztetag 2018 wurde die neue MWBO Allergologie verabschiedet, die nun ermöglicht, dass die Weiterbildung Allergologie berufsbegleitend erworben wird, ohne dass festgelegte klinische Ausbildungszeiten absolviert werden müssen. Diese Entwicklung halten wir unverändert für falsch und waren nun gespannt zu sehen, wie diese Empfehlungen auf Länderebene umgesetzt wurden. Ein erfreuliches Signal kommt hier aus Baden-Württemberg. Dort hat die Landesärztekammer entschieden, dass die Weiterbildung nicht berufsbegleitend erfolgen kann, sondern unverändert eine Pflichtweiterbildungszeit von zwölf Monaten unter entsprechender Weiterbildungsbefugnis einer ausgewiesenen Weiterbildungsstätte absolviert werden muss. Voraussetzung hierfür ist, wie in der Vergangenheit, die Facharztanerkennung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, HNO, Dermatologie, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin. Ein ähnliches Signal ist aus Bayern zu vernehmen: Der Beschluss des Bundesärztetages, dass die Weiterbildung berufsbegleitend erfolgen kann, wird bisher auf Landesebene nicht umgesetzt, sodass auch hier eine Pflichtweiterbildungszeit an einer Weiterbildungsinstitution notwendig ist. …
Titel
MWBO Allergologie - heterogene Umsetzung auf Länderebene
Verfasst von
Prof. Dr. med. Thilo Jakob
Prof. Dr. med. Margitta Worm
Publikationsdatum
10.02.2020
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Allergo Journal / Ausgabe 1/2020
Print ISSN: 0941-8849
Elektronische ISSN: 2195-6405
DOI
https://doi.org/10.1007/s15007-020-0736-1

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