14.03.2022 | Insomnie | CME-Kurs
Kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie
Goldstandard zur Therapie der chronischen Insomnie
Zertifizierende Institution:
Ärztekammer Nordrhein
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zum Artikel
Obwohl die kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie (KVT-I) laut Leitlinien die Therapie der ersten Wahl zur Behandlung der chronischen Insomnie ist, erhält ein Großteil der Patient(inn)en diese Therapie nicht. Im vorliegenden Fortbildungsartikel werden die verschiedenen Elemente der KVT‑I wie beispielsweise Bettzeitrestriktion und Psychoedukation beschrieben. Da nicht allen Patient(inn)en unmittelbar ein Psychotherapieplatz zur Verfügung steht, befasst sich dieser Artikel auch mit einem möglichen Stufenvorgehen, um die Komponenten der KVT‑I möglichst zeitnah allen Patient(inn)en zur Verfügung zu stellen. So bietet sich auch Hausärzten ein alternativer Behandlungsansatz zur medikamentösen Therapie für Insomniepatient(inn)en.
Nachdem Sie den vorliegenden Beitrag zur kognitiven Verhaltenstherapie bei Insomnie (KVT-I) als der Therapie der ersten Wahl zur Behandlung der chronischen Insomnie durchgearbeitet haben, …
- verfügen Sie über einen Überblick über die Inhalte der kognitiven Verhaltenstherapie zur Insomniebehandlung,
- kennen Sie die Inhalte der kognitiven Techniken der Insomnietherapie,
- ist Ihnen das Stufenvorgehen bei der Behandlung der chronischen Insomnie bekannt,
- haben Sie Umsetzungsformen der KVT‑I näher kennen gelernt,
- können Sie die Wirksamkeit der KVT‑I beurteilen.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].