Erschienen in:
07.08.2018 | Die Verbände informieren
TELEMATIKINFRASTRUKTUR
Installation bleibt Pflicht
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 7-8/2018
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Auszug
Ende Mai 2018 hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf eine für die Vertragsärzte deutlich günstigere Abstaffelung der Finanzierung der Anbindungskosten an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Die Abstaffelung der Finanzierung gilt ausschließlich für den Konnektor. Die Finanzierungsbeträge der Krankenkassen für die anderen Komponenten wie stationäre und mobile Kartenlesegeräte (435 € bzw. 350 € einmalig), SMB-C-Karte (23,50 € je Quartal), Installationskosten (900 € einmalig) und laufende Betriebskosten (248 € je Quartal) haben sich nicht geändert und werden auch nicht zeitlich abgestaffelt. Die Finanzierung des Konnektors seitens der Krankenkassen wurde von 1.910 € (zweites Quartal 2018) auf 1.719 € (drittes Quartal 2018) und 1547 € (ab viertes Quartal 2018) jeweils einmalig nach Installation festgelegt und damit im Vergleich zur bisherigen Regelung deutlich erhöht. …