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Erschienen in: Ethik in der Medizin 2/2018

15.05.2018 | Tagungsbericht

Internationale Konferenz: Familienbildung mit Hilfe Dritter. Herausforderungen – Lösungsansätze – Familienrealitäten

Göttingen, 3.–4. November 2017

verfasst von: Marthe Irene Eisner, B.A.

Erschienen in: Ethik in der Medizin | Ausgabe 2/2018

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Auszug

Assistierte Reproduktion ist längst ein fester Bestandteil unserer gesellschaftlichen Realität geworden. So kamen weltweit bereits über fünf Millionen Kinder durch reproduktive Hilfe Dritter zur Welt.1 Hierzu zählen zum einen die in Deutschland legal durchgeführten Samen-, oder auch Embryonenspenden, genauso aber Eizellspenden und Leihmutterschaften innerhalb solcher Länder, die diese Praktiken erlauben. …
Fußnoten
1
Diese auf Schätzungen basierende Zahl wurde 2012 von der Europäischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ESHRE) an ihrem 28. Jahreskongress in Istanbul bekanntgegeben.
 
2
Die Erlanger Samenbank garantiert „die Dokumentation und Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen für 100 Jahre“. Für den entsprechenden Zeitraum wird eine Urkunde mit dem Namen des Kindes, der Eltern und der Codierung des Samenspenders bei einem Erlanger Notariat aufbewahrt. Die Informationen zur Identität des Spenders sind ab Erreichen der Volljährigkeit ausschließlich dem Kind zugänglich.
 
3
Bevor das Arrangement zwischen den intendierten Eltern und der Leihmutter mit dem Transfer des Embryos offiziell beginnt, durchlaufen die Frauen eine lange Präparationsphase, die oftmals länger andauert als die anschließende Schwangerschaftsphase. Inkludiert in diesen vorausgehenden Prozess sind u. a. viele Runden hormoneller Stimulation und invasiv klinischer Untersuchungen.
 
4
Während durch diesen Gesetzentwurf das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung für diejenigen Kinder gesichert wird, die ab Inkrafttreten des Gesetzes gezeugt werden, kann den Kindern, die vor dem 1. Juli 2018 geboren wurden, nur dann zu ihrem Recht verholfen werden, wenn ihre vorhandenen „Altdaten“ in das zentrale Register überführt würden. Eine solche Übertragung zur Erhaltung von Dokumenten älterer Behandlungen ist jedoch bislang nicht gesetzlich geregelt.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bundesärztekammer (2006) (Muster‑)Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion. Dtsch Arztebl 103(20):A1392–A1403 Bundesärztekammer (2006) (Muster‑)Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion. Dtsch Arztebl 103(20):A1392–A1403
Metadaten
Titel
Internationale Konferenz: Familienbildung mit Hilfe Dritter. Herausforderungen – Lösungsansätze – Familienrealitäten
Göttingen, 3.–4. November 2017
verfasst von
Marthe Irene Eisner, B.A.
Publikationsdatum
15.05.2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Ethik in der Medizin / Ausgabe 2/2018
Print ISSN: 0935-7335
Elektronische ISSN: 1437-1618
DOI
https://doi.org/10.1007/s00481-018-0481-0

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