Erschienen in:
16.03.2020 | Praxis konkret
Aktuelle Rechtsprechung
Internetbewertungsportale dürfen auffällig gute Benotungen löschen
verfasst von:
M. A. Arno Zurstraßen
Erschienen in:
Uro-News
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Ausgabe 3/2020
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Auszug
Arztbewertungsplattformen sind Fluch und Segen zugleich. Oft lassen Patienten dort ihren Frust ungefiltert ab. Aber nicht nur, wenn Patienten sich unangemessen negativ über einen Arzt äußern, dürfen die Portale Beiträge entfernen; auch wenn der Ursprung einer guten Bewertung nicht validiert werden kann, ist es rechtens, einen Eintrag zu löschen. …