Erschienen in:
11.11.2019 | Leichenschau | Leitthema
Durchführung der ärztlichen Leichenschau gemäß S1-Leitlinie 2017 der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin
verfasst von:
Prof. Dr. med. Andreas Schmeling, Annelies Klein, Thomas Bajanowski
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 12/2019
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Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Leichenschauwesen durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt. Um die Durchführung der Leichenschau deutschlandweit weitestgehend zu standardisieren, erarbeitete die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin die S1-Leitlinie „Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau“. Die aktuelle Version dieser Leitlinie wurde im November 2017 auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) publiziert. In der Leitlinie werden die sichere Feststellung des Todes, die Todesursachendiagnostik, die Klassifizierung der Todesart, die Todeszeitschätzung und die Meldepflichten des Leichenschauarztes ausführlich erläutert. Zur Untersuchung der Leiche werden detaillierte Hinweise gegeben. Eine sorgfältige Durchführung der Leichenschau vermeidet Scheintodesfälle, liegt im mutmaßlichen Willen des Verstorbenen und dient der Interessenwahrung der Hinterbliebenen. Darüber hinaus ist sie von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, indem übertragbare Krankheiten und rechtlich relevante Todesfälle erkannt werden. Schließlich wird die Validität der Todesursachenstatistik verbessert, was weitreichende Konsequenzen für gesundheitspolitische Entscheidungen haben kann. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Regularien der S1-Leitlinie dargestellt.