03.04.2025 | Intoxikationen | CME-Kurs
Beurteilung der Schuldfähigkeit durch die Rechtsmedizin
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Bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung hat sich die Beurteilung des Einflusses von Fremdstoffaufnahmen auf die Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit als Expertise der Rechtsmedizin etabliert. Von den 4 möglichen Eingangsmerkmalen der §§ 20 und 21 StGB betrifft dies die krankhafte seelische Störung. Zur Überprüfung kommt die „gemischte, biologisch-psychologische Methode“ zum Einsatz. Diese erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt sind die biologischen Voraussetzungen für eine krankhafte seelische Störung zu prüfen. Nur wenn sich hierbei die hinreichend begründbare Annahme einer relevanten Intoxikation ergibt, folgt der zweite Schritt, nämlich die Auswirkungen auf das Tatgeschehen zu überprüfen. Dafür ist es notwendig, das tatsächliche Leistungsvermögen zum Tatzeitpunkt herauszuarbeiten.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie die Aufgaben der Rechtsmedizin bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung abgrenzen.
- kennen Sie 4 Eingangsmerkmale der verminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit.
- können Sie Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit voneinander abgrenzen.
- kennen Sie das zweistufige Vorgehen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].