Erschienen in:
07.07.2016 | Epilepsie | Leitthema
Invasive Stimulationsverfahren und EEG-Diagnostik bei Epilepsien
verfasst von:
Prof. Dr. A. Schulze-Bonhage, H. M. Hamer, M. Hirsch, M. Hagge
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 8/2016
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Zusammenfassung
Eine Epilepsiebehandlung durch Stimulation wurde experimentell und in kleinen Fallserien bereits seit den 1970er Jahren durchgeführt. Seit Einführung der Vagusnervstimulation 1997 und intrakranieller Stimulationsverfahren seit 2011 in die klinische Patientenversorgung stellt die invasive Stimulationsbehandlung eine sich rasch entwickelnde, wenngleich zahlenmäßig in Europa noch nicht stark genutzte Behandlungsoption dar. Während die Vagusnervstimulation vor allem in den USA häufig eingesetzt wird, sind intrakranielle Stimulationsverfahren regional unterschiedlich verfügbar. Um die Effektivität der Stimulationsverfahren sowie Kriterien zur Indikationsstellung weiterzuentwickeln und eine geringe Komplikationsrate zu sichern, ist insbesondere bei den intrakraniellen Stimulationen eine Konzentration auf operativ erfahrene Zentren und eine multizentrische Datensammlung und -evaluation erforderlich.
Invasive EEG-Ableitungen mit subduralen Platten- und Streifenelektroden und mehr noch mit stereotaktisch implantierten Tiefenelektroden werden in den letzten Jahren immer häufiger in der prächirurgischen Epilepsiediagnostik angewendet. Sie kommen zum Einsatz, wenn die epileptogene Zone und deren Ausdehnung durch nichtinvasive Verfahren nicht genau genug bestimmbar ist oder nicht sicher von eloquenten Kortexarealen abgegrenzt werden kann. Komplikationen umfassen intrakranielle Blutungen, Infektionen oder auch erhöhter Hirndruck. Allerdings sind überdauernde Defizite oder schwerere Komplikationen selten (≤2 %). Da invasive Ableitungen bei komplexeren Fällen zum Einsatz kommen, bleibt das postoperative Anfallsoutcome hinter dem Outcome derjenigen Fälle zurück, deren noninvasive Diagnostik bereits eine klare Resektionsstrategie erkennen lässt. Es liegt aber bei weitem über der Anfallsfreiheitsrate, die durch eine alleinige weitere Therapie mit Antikonvulsiva erreicht werden würde.