Erschienen in:
01.10.2004
Inzest und Konsanguinität
Eine Übersicht unter biologischen, soziologischen, klinisch-genetischen und rechtsmedizinischen Aspekten
verfasst von:
Prof. Dr. R. Szibor
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2004
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Zusammenfassung
Inzest ist definiert als heterosexueller Verkehr zwischen Blutsverwandten, die durch unmittelbare gemeinsame Abstammung 25% oder mehr gemeinsame Gene aufweisen. Bei weniger enger Verwandtschaft spricht man von Konsanguinität. Das Risiko für das Auftreten genetisch bedingter Erkrankungen ist drastisch erhöht. In den großen Weltreligionen ist ein Inzestverbot fest verankert. In nahezu allen menschlichen Gesellschaften der Gegenwart und der Vergangenheit ist und war Inzest geächtet und bei Strafe verboten. Soziologische Untersuchungen deuten darauf hin, dass das Inzesttabu bereits als kindliche Prägung ausgebildet ist (Westermarck-Effekt). Neuere Ergebnisse beweisen, dass eine Inzestvermeidung auch im Tierreich ausgeprägt ist, und dass die biologische Determiniertheit wahrscheinlich auch für den Menschen zutrifft. Trotzdem kommt Inzest in allen menschlichen Gesellschaften vor und beschäftigt Psychotherapeuten, Jurisprudenz und Rechtsmedizin. Im Folgenden werden u. a. 3 Abstammungsfälle mit Inzestverdacht vorgestellt.