Eine postmortale Organspende ist in Deutschland nur nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) möglich. Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des IHA (RL-IHA) wurde kürzlich aktualisiert, unter anderem bezüglich der Diagnostik des IHA unter Einsatz einer extrakorporalen Membranoxygenierung (venovenöse [vv-] oder venoarterielle [va-]ECMO; [
3]). Die Durchführung des Apnoetests (AT) muss nun mit Unterstützung von Ärzten erfolgen, die mit der ECMO vertraut sind. Apparative Verfahren zum Nachweis des zerebralen Perfusionsstillstands sind unter va-ECMO nicht mehr zugelassen [
3]. In der Praxis dürfte also die Feststellung des IHA unter ECMO mindestens anspruchsvoller geworden sein. …