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08.09.2017 | Praxismanagement in der Zahnmedizin | Online-Artikel

Ist Ihre Praxis fit für die Telematik?

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Die Anbindung der Zahnärzte an das sichere Gesundheitsnetz, die Telematikinfrastruktur oder kurz „TI“, steht bevor. Die neue Welt stellt Anforderungen an die Hard- und Software, die noch nicht in allen Praxen erfüllt sind. Wie sieht es bei Ihnen aus? Machen Sie den „TI-ready“-Check!

Im Laufe der nächsten Wochen werden die ersten Zahnarztpraxen im Rahmen des so genannten Online-Rollouts an das neue digitale Kommunikationsnetz des deutschen Gesundheitswesens angeschlossen. Es handelt sich dabei nicht um irgendein Netzwerk, sondern um eine in ihrer Art einmalige, hoch sichere, mit den Datenschützern und den nationalen Aufsichtsbehörden für IT-Sicherheit abgestimmte Infrastruktur.

VIELE PRAXEN UND IT­SYSTEME SIND NOCH NICHT VORBEREITET

Die erste Anwendung ist eine „Kassenanwendung“, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Es muss nach aktualisierter Rechtslage bis zum 31.12.2018 in allen (Zahn-)Arztpraxen durchführbar sein, sonst droht eine Kürzung der GKV-Honorare um ein Prozent. Für das VSDM benötigt die Zahnarztpraxis einen Konnektor, VPNZugang, ein passendes Lesegerät („eHealth-Kartenterminal“), eine technische Anbindungsschnittstelle zum Primärsystem und einen elektronischen Praxisausweis („SMC-B“), der wie eine SIM-Karte in das Kartenlesegerät gesteckt wird.

Ganz so einfach, wie es klingt, ist es aber nicht. So muss der Konnektor als für die Sicherheit zentrale Komponente an einem schwer zugänglichen Ort platziert werden. Wo genau, wird in jeder Praxis unterschiedlich sein. Vor allem aber sollte die Praxis-EDV gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen, um weiterhin performant zu funktionieren. Das gilt für das VSDM, mehr aber noch für Anwendungen, die danach kommen, wie die elektronische Kommunikation der Leistungserbringer (KOM-LE) mit elektronischer Signatur und die elektronischen Notfalldaten. Für diese Anwendungen ist dann später auch zusätzlich ein elektronischer Zahnarztausweis nötig.

KONTAKTIEREN SIE IHRE TECHNIKPARTNER!

Derzeit sind nur einige wenige der in deutschen Zahnarztpraxen eingesetzten IT-Systeme schon „TI-ready“, also uneingeschränkt vorbereitet auf VSDM und die neue digitale Kommunikation.

Die CGM-Systeme CGM Z1, CGM Z1.PRO und CHREMASOFT gehören dazu. Das ist deswegen wichtig, weil der Zeitplan für den Online-Rollout sehr ehrgeizig ist. Ein Online-Rollout unter Einsatz von IT-Lösungen, die mit alten Betriebssystemen wie Windows XP arbeiten, für die keine Sicherheits-Updates mehr zur Verfügung gestellt werden, wird nicht möglich sein.

Auch die Hardware muss zu den wachsenden Anforderungen passen. Rechner, die schon viele Jahre auf dem Buckel haben, werden den neuen Anforderungen nicht gewachsen sein. Zahnärzte sollten deswegen ihre Technikpartner kontaktieren, um sich zu vergewissern, dass ihre Praxis-IT auf dem nötigen Stand ist. Nur wer jetzt die Voraussetzungen schafft, kann sicher sein, dass die Komponenten rechtzeitig installiert werden. Wer erst kurz vor knapp die neuen Geräte bestellt und dann feststellt, dass ein Software-Wechsel oder neue Hardware nötig sind, hat unter Umständen das Nachsehen.

Ausdrücklich abgeraten wird seitens der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung davon, die Installation der TIKomponenten selbst durchzuführen: „Eine Installation sollte durch einen Dienstleister fachgerecht durchgeführt werden“, so die KZBV. Der Grund ist, dass für die Konfiguration des Konnektors und in Sachen Netzwerktechnik umfangreichere Kenntnisse nötig sind als für „normale“ IT-Erweiterungen.

CGM BIETET KUNDEN DIE „LICENCE TO CHILL“

Kunden der CompuGroup Medical (CGM) können ab sofort einen „TIready“-Check in Anspruch nehmen. Dabei klären CGM-Techniker oder Techniker von CGM-Servicepartnern auf Basis einer entsprechenden Beauftragung, ob in der Praxis die Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Anschluss an die TI gegeben sind. Bestandteil des „TI-ready“-Checks ist auch die definitive Zusage, dass die Installation der Komponenten vor dem Stichtag 31.12.2018 erfolgt. Der Zahnarzt ist so auf der sicheren Seite und muss keine Sanktionen befürchten.

„TI-ready“-Check beinhaltet Zusage für fristgerechte Installation

Wenn Sie als CGM-Kunde im Vorfeld einen „TI-ready“-Check gemacht haben, sind Sie und Ihre Praxis-IT auf die Installation optimal vorbereitet. Für die Installation selbst bietet Ihnen die CGM dann ein Komplettpaket an, das den Konnektor, den VPN-Zugangsdienst, die Kartenlesegeräte und die Dienstleistungen rund um die Installation umfasst. So erhalten Sie Komponenten, die bestens aufeinander abgestimmt sind und können sichergehen, dass sie von kompetenten Experten installiert werden.

Wie läuft der Tag X genau ab? Am Tag der Installation kommt der Techniker in die Praxis und installiert den Konnektor, das neue Lesegerät und den elektronischen Praxisausweis. Das geschieht im laufenden Praxisbetrieb und dauert im Durchschnitt etwa 90 Minuten. Am selben Tag erfolgt außerdem eine Schulung durch den Techniker, die ebenfalls etwa 90 Minuten dauert. Wichtig: Alle Techniker der CGM und auch die Techniker der CGM-Servicepartner werden für die Installation und die Schulung eigens durch CGM zertifiziert. Nichts wird dem Zufall überlassen.



EIN ÜBERBLICK - FINANZIERUNGSPAUSCHALEN TELEMATIKINFRASTRUKTUR

Bestandteile der Erstausstattung

Konnektor: Ausgehend von einem Startpreis von € 2.620,- und einer Finanzierungspauschale in gleicher Höhe im 3. Quartal 2017, reduziert sich die Erstattung pro Quartal für den Konnektor jeweils um 10 %. Im 3. Quartal 2018 gibt es einen größeren Abschlag, dann sind es nur noch € 720,-.

Stationäres und mobiles Kartenlesegerät: Für Kartenlesegeräte gibt es zwei unterschiedliche Pauschalen. Die stationäre Variante wird mit € 435,- bezuschusst, während für die mobile Ausführung € 350,- erstattet werden.

TI-Startpauschale: Da die Installation der Telematikinfrastruktur in den Praxen u. a. zeitlichen Aufwand, Ausfallzeiten und Schulungsbedarf erzeugt, wurde eine sogenannte „TI-Startpauschale“ in Höhe von € 900,- vereinbart, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Installation vorgenommen wird.

Laufender Betrieb

Auch für den laufenden Betrieb nach der Installation wurde ein Standard-Betriebspaket mit Pauschalen vereinbart, wobei die wesentlichste die monatliche Betriebskostenpauschale von € 100,- bis einschließlich 2. Quartal 2018 ist. Danach gibt es pauschal € 83,-. Die Praxis-Smartcard SMC-B wird mit € 5,- monatlich für 5 Jahre bezuschusst. Ein neu ausgestellter elektronischer Zahnarztausweis, der bereits mit elektronischen Gesundheitskarten kommunizieren kann, wird einmalig mit € 233,- bezuschusst. Aber: Der bisherige elektronische Zahnarztausweis, die sogenannte ZOD-Karte, kann bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit auch in der Telematikinfrastruktur benutzt werden.

Informieren Sie sich auch unter:

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

(www.kzbv.de -> Zahnärzte -> Telematik und IT)

Dort finden Sie unter anderem detaillierte Informationen zum Bestellprozedere für den elektronischen Praxisausweis und zum Thema Vergütung/Finanzierungspauschalen.

CompuGroup Medical (CGM)

Informationen speziell zum Online-Update bei CGM-Systemen finden Sie auf der Seite www.cgm.com/wissensvorsprung.


Impressum
CompuGroup Medical Deutschland AG
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Telefon: +49 (0) 261 8000-0 


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CGM: Ist Ihre Praxis fit für die Telematik?