Erschienen in:
01.10.2017 | AKTUELLES IN KÜRZE
Jameda muss Kritiker nennen
verfasst von:
red
Erschienen in:
Orthopädie und Unfallchirurgie
|
Ausgabe 5/2017
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Auszug
Das Landgericht München (Aktenzeichen: 25 O 1870/15) hat einem Zahnarzt recht gegeben, der sich gegen negative Urteile auf der Bewertungsplattform jameda gewehrt hatte. Darüber berichtete vor kurzem auch das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ). Der Zahnarzt war demnach einem negativen Eintrag nachgegangen und konnte keinen Patienten finden, zu dem die Beschwerden gepasst hätten. Er verlangte daraufhin die Löschung des Beitrags. Jameda lehnte dies ab, verwies auf eine Bestätigung durch den Nutzer und präsentierte als Beweis anonymisierte Mails. …