Erschienen in:
28.08.2014 | Genogyn_Nachrichten
Jetzt bestellen! Arzt-/Patienteninformation zur Münchner Nomenklatur III
verfasst von:
Dr. Bodo Jordan, MIAC
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 5/2014
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Auszug
Was bedeutet das Ergebnis des Zellabstrichs vom Gebärmuttermund? Werden Zellveränderungen festgestellt, müssen wir unsere Patientinnen über deren Relevanz auf der Grundlage der Klassifizierung nach der Münchner Nomenklatur aufklären. Angesichts neuer Erkenntnisse zur Tumorbiologie des Zervixkarzinoms, des gestiegenen Anspruchs an die Sensitivität sowie für eine verbesserte statistische Auswertung und internationale Übersetzbarkeit hat die Koordinations-Konferenz Zytologie (KoKoZyt) kürzlich eine Aktualisierung der Münchner Nomenklatur (MN) II vorgenommen, die als MN III am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Unnötige Verlaufsuntersuchungen und Therapiemaßnahmen werden vermieden, die Versorgungsqualität erhöht und Folgekosten von Vorsorgeuntersuchungen gesenkt, so die KoKoZyt. Neu in der Klassifizierung ist die Trennung der Gruppen I und II, durch Suffixe gekennzeichnete Untergruppen und die Unterscheidung der Gruppen IIID1 und IIID2. Dadurch werde der zytologische Befund präzisiert und eine Transparenz geschaffen, die es dem Gynäkologen ermöglicht, der Patientin das mit den Zellveränderungen verbundene Risiko verständlich zu machen. Zur Erleichterung der Kommunikation mit unseren Patientinnen hat die Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland e.V. (AZÄD) überdies nun eine Arzt-/Patienteninformation entwickelt, die in gedruckter Form und verständlicher Sprache den Befund einordnet und ggf. weitere Untersuchungs- oder Behandlungsschritte aufzeigt. GenoGyn-Mitglieder erhalten das Informationsblatt kostenlos mit der nächsten Aussendung. Nicht-Mitglieder können die Arzt-/Patienteninformation gegen eine Aufwandsentschädigung in der Geschäftsstelle der GenoGyn anfordern. …