Skip to main content
Erschienen in: Journal für Ästhetische Chirurgie 1/2017

17.01.2017 | Ästhetische Chirurgie | Medizinrecht

Jobsharing: Neue Ausnahme bei der Obergrenze

Attraktive Option für plastische/ästhetisch-plastische Chirurgen?

verfasst von: Dr. C. Thissen

Erschienen in: Journal für Ästhetische Chirurgie | Ausgabe 1/2017

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Ein Vertragsarzt kann sich seinen Sitz mit einem Jobsharer teilen. In gesperrten Planungsbereichen unterliegt der Arzt dann einer Leistungsbegrenzung. Üblicherweise ist die Bemessungsgrundlage das Honorarvolumen der konkreten Praxis aus den letzten 4 Quartalen. Bei unterdurchschnittlichen Praxen richtet sich die Obergrenze seit dem Quartal IV/2016 nun aber nach dem Fachgruppendurchschnitt. Für Fachärzte für plastische Chirurgie oder plastische und ästhetische Chirurgie, die im Vergleich zu den übrigen Fachärzten aus der Fachgruppe der Chirurgen nur über ein geringes vertragsärztliches Honorarvolumen verfügen, eröffnet dies neue attraktive Jobsharing-Möglichkeiten. Jobsharing kann in Form der Anstellung des Jobsharers oder als Jobsharing-Partnerschaft ausgestaltet werden. Soweit keine Übergabe der Praxis an den Jobsharer geplant ist, ist die Anstellung vorzugswürdig. Ist eine Übergabe an den Jobsharer geplant, sollte man eine Vorlaufzeit von gut 5 Jahren einplanen, um die Vorteile des Jobsharing im Nachbesetzungsverfahren voll nutzbar zu machen. Nach 3‑jähriger Jobsharing-Tätigkeit kann der Zulassungsausschuss die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens nicht wegen Überversorgung ablehnen. Nach 5 Jahren gemeinsamer Jobsharing-Tätigkeit ist der Jobsharer darüber hinaus als Nachfolger bevorzugt zu berücksichtigen.
Fußnoten
1
§ 43 Abs. 1 S. 1–3 Bedarfsplanungs-Richtlinie.
 
2
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen 9. Abschnitt Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§§ 40 bis 47 BPL-RL) vom 16. Juni, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 14.09.2016.
 
3
§ 43 Abs. 1 S. 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie.
 
4
§ 4 Abs. 2 Nr. 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie.
 
5
§ 4 Abs. 2 Nr. 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie.
 
6
Z. B. Kassenärztliche Vereinigung Bayern, www.​kvb.​de unter „Abrechnung/Honorar/Analysen/Statistiken“.
 
7
Vertragsärzte mit vorwiegend medizinisch-technischen Leistungen bis zu 4.
 
8
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz), seit 23.07.2015 in Kraft.
 
9
§ 103 Abs. 3a S. 7 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
 
10
§ 103 Abs. 3a S. 5 SGB V.
 
11
§ 103 Abs. 4 S. 5 Nr. 4 SGB V.
 
12
§ 101 Abs. 3 Nr. 4 SGB V.
 
13
Z. B. bessere berufliche Eignung, vorherige 5‑jährige Tätigkeit in unterversorgtem Gebiet.
 
14
§ 103 Abs. 4 S. 9 SGB V.
 
Metadaten
Titel
Jobsharing: Neue Ausnahme bei der Obergrenze
Attraktive Option für plastische/ästhetisch-plastische Chirurgen?
verfasst von
Dr. C. Thissen
Publikationsdatum
17.01.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Journal für Ästhetische Chirurgie / Ausgabe 1/2017
Print ISSN: 1867-4305
Elektronische ISSN: 1867-4313
DOI
https://doi.org/10.1007/s12631-016-0077-9

Weitere Artikel der Ausgabe 1/2017

Journal für Ästhetische Chirurgie 1/2017 Zur Ausgabe

Mitteilungen der GÄCD

Mitteilungen der GÄCD

Update Chirurgie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.

S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Karpaltunnelsyndroms“

Karpaltunnelsyndrom BDC Leitlinien Webinare
CME: 2 Punkte

Das Karpaltunnelsyndrom ist die häufigste Kompressionsneuropathie peripherer Nerven. Obwohl die Anamnese mit dem nächtlichen Einschlafen der Hand (Brachialgia parästhetica nocturna) sehr typisch ist, ist eine klinisch-neurologische Untersuchung und Elektroneurografie in manchen Fällen auch eine Neurosonografie erforderlich. Im Anfangsstadium sind konservative Maßnahmen (Handgelenksschiene, Ergotherapie) empfehlenswert. Bei nicht Ansprechen der konservativen Therapie oder Auftreten von neurologischen Ausfällen ist eine Dekompression des N. medianus am Karpaltunnel indiziert.

Prof. Dr. med. Gregor Antoniadis
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.

S2e-Leitlinie „Distale Radiusfraktur“

Radiusfraktur BDC Leitlinien Webinare
CME: 2 Punkte

Das Webinar beschäftigt sich mit Fragen und Antworten zu Diagnostik und Klassifikation sowie Möglichkeiten des Ausschlusses von Zusatzverletzungen. Die Referenten erläutern, welche Frakturen konservativ behandelt werden können und wie. Das Webinar beantwortet die Frage nach aktuellen operativen Therapiekonzepten: Welcher Zugang, welches Osteosynthesematerial? Auf was muss bei der Nachbehandlung der distalen Radiusfraktur geachtet werden?

PD Dr. med. Oliver Pieske
Dr. med. Benjamin Meyknecht
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.

S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Therapie der akuten Appendizitis bei Erwachsenen“

Appendizitis BDC Leitlinien Webinare
CME: 2 Punkte

Inhalte des Webinars zur S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Therapie der akuten Appendizitis bei Erwachsenen“ sind die Darstellung des Projektes und des Erstellungswegs zur S1-Leitlinie, die Erläuterung der klinischen Relevanz der Klassifikation EAES 2015, die wissenschaftliche Begründung der wichtigsten Empfehlungen und die Darstellung stadiengerechter Therapieoptionen.

Dr. med. Mihailo Andric
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.