10.01.2022 | Kaiserschnitt | Medizinrecht
Fehler oder Schicksal? Arzthaftung bei postpartaler Uterusatonie, Hämorrhagie und Koagulopathie
verfasst von:
Emily Georges, Prof. Dr. iur. Adrian Schmidt-Recla
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 3/2022
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Auszug
Atonien während bzw. nach Kaiserschnitten und dadurch ausgelöste postpartale Hämorrhagien sind dramatische Ereignisse im Kreißsaal. Schlimm ist es, wenn es überhaupt nicht gelingt, die Blutung zu beenden. So war es bei der hier vorgestellten Patientin: Einer 37 Jahre jungen Frau hat nach einem heftigen und unstillbaren Blutverlust nach einer Sectio nicht einmal mehr die Uterusexstirpation geholfen; sie ist nach ihrer zweiten Geburt gestorben. Partner und Kinder suchen nach Schuldigen und nach Kompensation der eingetretenen Verluste und Belastungen. Der Arzthaftungssenat des BGH (Bundesgerichtshof) hatte (Urt. v. 04.02.2021 – VI ZR 60/20 = MedR 2021, 822) die Frage zu entscheiden, ob es pflichtwidrig war, dem in der bereits laufenden Geburt geäußerten Wunsch der Kreißenden, nicht spontan, sondern durch Kaiserschnitt (der dann zur Atonie geführt hatte) zu gebären, nachzukommen. Er hat sie verneint. Medizinrechtlich interessant ist die Entscheidung für die Frage, wann es pflichtwidrig ist, eine von mehreren Behandlungsalternativen zu wählen. …