Update ERC-Leitlinien 2025 zur kardiopulmonalen Reanimation
- 23.03.2026
- Kardiopulmonale Reanimation
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Bayerische Landesärztekammer
- Zertifiziert bis
- 13.03.2027
- Anzahl Versuche
- 2
- Dies ist Ihre Lerneinheit
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Im Oktober 2025 wurden die aktuellen Reanimationsleitlinien des European Resuscitation Council (ERC) in Resuscitation veröffentlicht und vom Deutschen Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC) ins Deutsche übersetzt. Im folgenden Beitrag wird speziell auf die Hauptaspekte und Veränderungen der Empfehlungen zu Basismaßnahmen, zu erweiterten Maßnahmen der Erwachsenenreanimation und zur Postreanimationsbehandlung eingegangen. Hervorzuheben ist, dass der Leitstellendisponent früher als zuvor in den Prozess der kardiopulmonalen Reanimation im Sinne der assistierten Telefonreanimation einbezogen wird. Des Weiteren sollte bei anhaltendem Kammerflimmern ein sog. Vektorwechsel in Erwägung gezogen werden. Die wohl größte Änderung ist, dass das bisherige gezielte Temperaturmanagement nicht mehr empfohlen wird und lediglich eine Temperaturkontrolle angestrebt werden sollte.
Nach Absolvieren dieser Fortbildungseinheit …
- kennen Sie die Änderungen zu Basismaßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation.
- kennen Sie die Neuigkeiten zu den erweiterten lebensrettenden Maßnahmen für Erwachsene.
- kennen Sie sämtliche Änderungen im Rahmen der Postreanimationsbehandlung.
- kennen Sie die Bedingungen zur möglichen extrakorporalen kardiopulmonalen Reanimation (eCPR).
- kennen Sie die Diskussionsgrundlagen zur aktuell empfohlenen Temperaturkontrolle versus zielgerichtetes Temperaturmanagement („targeted temperature management“).
- kennen Sie den multimodalen Ansatz zur neurologischen Prognoseerstellung nach kardiopulmonaler Reanimation.
Die Bayerische Landesärztekammer vergibt für diese Fortbildungseinheit der Kategorie I 3 Fortbildungspunkte. Die Fortbildung ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt.