31.07.2022 | Kardiopulmonale Reanimation | CME-Kurs
Kardiopulmonale Reanimation der schwangeren Patientin im Rettungsdienst
Standardisierter Ansatz für das notfallmedizinische Management
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Die kardiopulmonale Reanimation einer schwangeren Patientin stellt in der prähospitalen Notfallmedizin eine Rarität und für das Rettungsteam eine außerordentliche Herausforderung dar. Neben der Modifikation notfallmedizinischer Maßnahmen bei schwangerschaftsbedingten physiologischen Veränderungen sind auch spezielle reversible Ursachen zu bedenken und psychosoziale Schwierigkeiten zu managen. Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, ein standardisiertes Vorgehen für diese speziellen Situationen darzustellen. Grundzüge des Crew Resource Management (CRM) sind für das Rettungsteam besonders hilfreich und werden im Folgenden erwähnt.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie wesentliche Ursachen eines Herz-Kreislauf-Stillstands (HKS) in der Schwangerschaft benennen.
- kennen Sie ein standardisiertes Vorgehen zur Reanimation Schwangerer gemäß den aktuell gültigen Leitlinien des ERC aus dem Jahr 2021.
- wissen Sie um die Modifikation bestimmter notfallmedizinischer Maßnahmen zur Versorgung Schwangerer.
- haben Sie einen Überblick über praktische Fragestellungen und Herausforderungen bei reanimationsbedürftigen Schwangeren.
Für Ärzte: Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013]. – Für Rettungsdienstfachpersonal: Die Fortbildung für das Rettungsdienstfachpersonal wird durch das jeweils zuständige Landesrettungsdienstgesetz geregelt, wonach die Anerkennung dem jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes obliegt. Die Teilnahmebescheinigung dieser Fortbildung ist dem Arbeitgeber zur Prüfung der Anerkennung vorzulegen. Es gelten folgende Anerkennungen: – Der Malteser Hilfsdienst erkennt 1,5 Fortbildungsstunden bei erfolgreichem Abschluss dieser Fortbildung an. Es wird ein Umfang von max. 10 Fortbildungsstunden jährlich für dieses Fortbildungsformat anerkannt. – Diese Fortbildung wird von der Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr der Landesfeuerwehrschule Hamburg und der Feuerwehr München/Branddirektion mit 3 Stunden Fortbildung anerkannt.