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Bundeszahnärztekammer empfiehlt entschlossenes Handeln für eine gesündere Ernährung Gesundheit stärken, Zuckerkonsum und Kosten senken

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Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sieht mit Sorge die Entwicklung zu immer mehr ungesunden Nahrungsmitteln und die daraus resultierenden Gesundheitsprobleme sogar schon junger Menschen und Kinder. In Deutschland werden pro Kopf jährlich etwa 35 Kilogramm Zucker verzehrt. Das ist mehr als doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Die BZÄK warnt vor den gesundheitlichen und ökonomischen Folgen eines unverändert hohen Zuckerkonsums.

Neben allgemeinmedizinischen Risiken wie Übergewicht und Diabetes ist in der Zahnmedizin vor allem Karies ein Problem der zuckerreichen Ernährung. Selbst Kleinkinder sind davon schon betroffen. Besonders bedenklich ist, dass viele Kinderprodukte zu stark gesüßt sind – oft mit versteckten Zuckerarten.

Gleichzeitig erlebt das deutsche Gesundheitswesen finanziell angespannte Zeiten.

Als Lösungsansatz schlägt die BZÄK ein Bündel struktureller Maßnahmen vor, z.B.

  • die Einführung einer verständlichen, verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung,
  • Lebensmittel für (Klein-)Kinder sollten deutlich zuckerreduziert und mit einer klaren Kennzeichnung des Zuckers versehen sein,
  • die Werbung für stark zuckerhaltige Lebensmittel sollte deutlichen Beschränkungen unterliegen,
  • die Einführung von Herstellerabgaben für stark zucker- und/oder säurehaltige Softdrinks.

Während einige Hersteller an überzuckerten Snacks und Getränken besonders gut verdienen, zahlt die Allgemeinheit die entstehenden Schäden. Eine zweckgebundene Abgabe der Hersteller auf eine überhöhte Zuckermenge könnte zu einer besseren Gesundheit und nachhaltigen Entlastung von Gesundheitssystem und Sozialwesen beitragen.

„Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass solche Herstellerabgaben die Rezepturen wirksam zuckerärmer machten. Die Einnahmen sollten zweckgebunden in die Prävention fließen. Eine kluge Ernährungs- und Präventionspolitik kann somit beidem begegnen: Sie schützt insbesondere Kinder und Jugendliche und entlastet zugleich das Gesundheitssystem“, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler.

„Eltern benötigen zudem transparente Kennzeichnungen, um gesündere Entscheidungen treffen zu können“, ergänzt BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler. „Auch wer selbst gesünder leben möchte, sollte dies bewusst wählen können und nicht in Werbefallen tappen. Wir in der Zahnmedizin sorgen seit Jahren erfolgreich dafür, dass Zähne gesund bleiben – und doch macht ein dauerhaft zu hoher Zuckerkonsum viele dieser Erfolge im Alltag wieder zunichte.
Ernährungskompetenz beginnt nicht erst im Erwachsenenleben – sie muss so früh wie möglich in der Schule vermittelt werden.“

Die BZÄK unterstützt die Forderung der Bundesärztekammer, zahlreicher medizinischer Fachgesellschaften und Wissenschaftler, der Verbraucherzentralen, von Foodwatch sowie dem Bürgerrat Ernährung zur Einführung einer bundesweiten Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Softgetränke.

Hintergrund: Fallbeispiel Großbritannien

Die britische Regierung führte 2018 die Soft Drinks Industry Levy ein. Entscheidend war dabei nicht nur die Abgabe selbst – schon die Ankündigung dieser Herstellersteuer brachte die Industrie dazu, die Rezepturen deutlich zu verändern. Viele Hersteller reduzierten freiwillig den Zuckergehalt, um unter die für sie steuerpflichtigen Grenzwerte zu kommen. Einige Softdrinks enthalten heute nur noch etwa die Hälfte des Zuckers im Vergleich zu Deutschland.

Laut Forschungsdaten der Universität Cambridge ist in dem Jahr nach Einführung der Abgabe 2018 der Zuckerkonsum bei Kindern um rund fünf Gramm pro Tag, bei Erwachsenen sogar um elf Gramm pro Tag gesunken. Jeweils rund die Hälfte wurde demnach bei Zuckergetränken eingespart.

Eine Studie der TU München belegte in 2024, dass die Getränkeindustrie in Deutschland ihren ohnehin wenig ambitionierten Zielen bei der Zuckerreduktion meilenweit hinterherhinkt. Zwischen 2015 und 2021 reduzierte sich der durchschnittliche Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken lediglich um zwei Prozent, während in Großbritannien im gleichen Zeitraum durch die Abgabe eine Reduktion um 29 Prozent erfolgt ist.

Wissenschaftler der Universität Oxford und der TU München haben berechnet, dass eine Limo-Abgabe in Deutschland hunderttausende Krankheitsfälle verhindern und bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten einsparen könnte.


Quelle: Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Jette Krämer-Götte, info@bzaek.de

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