Zur Information von Patientinnen und Patienten haben die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) n einer neuen Patienteninformation die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
- Keine Gesundheitsgefahr: Intakte Amalgamfüllungen stellen für die Allgemeinbevölkerung kein Gesundheitsrisiko dar und sollten nicht prophylaktisch entfernt werden. Das Amalgamverbot von 2025 an basiert auf umweltpolitischen Zielen der EU.
- Kein Austausch ohne Indikation: Ein Austausch sollte nur bei medizinischer Notwendigkeit, zum Beispiel bei Karies unter der Füllung oder beschädigten Füllungen, erfolgen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Austausch ohne Indikation nicht.
- Bewährte Alternativen: Für eine notwendige Füllungstherapie stehen einige erprobte und bewährte alternative Materialien zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Materials erfolgt individuell und in Abstimmung zwischen Zahnarzt und Patient, abgestimmt auf die jeweilige Situation.
Ein Info-PDF steht auf den Patientenseiten der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zum Download bereit. https://www.zahnmedizinische-patienteninformationen.de/
Auch auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) ist das PDF unter https://www.dgz-online.de/news-und-presse/news/patienteninformation-zum-amalgamverbot-ab-2025 abrufbar.
Informationen für Zahnärzte, Pressevertreter und Interessierte
Eine detaillierte Langversion mit wissenschaftlichem Hintergrund zu den derzeit verfügbaren Materialien und weiteren Information rund um das Amalgamverbot sind in Form von Fragen und Antworten ebenfalls auf den Webseiten von DGZMK und DGZ zu finden (Amalgamverbot in der EU zum 01.01.2025: Fragen und Antworten).
Quelle: Dr. med. dent. Kerstin Albrecht, Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V.