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Erschienen in:

10.04.2025 | Karotisstenose | Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik

verfasst von: Dr. med. Christa Roth-Sackenheim

Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 2/2025

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Auszug

Die ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ist am 1. April gestartet. Die „KSV-Psych-Kinder-Richtlinie“ ist analog der seit drei Jahren bestehenden KSV-Psych-Richtlinie im Erwachsenenbereich konzipiert, dennoch gibt es Änderungen, die sich auch auf die Weiterentwicklung der bestehenden „Erwachsenen-Richtlinie“ auswirken können. Kürzlich haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband im ergänzten Bewertungsausschuss auf die Vergütung geeinigt. Danach werden mehrere neue Leistungen in das Kapitel 37 des EBM aufgenommen, in dem auch die „Erwachsenen-Ziffern“ verortet sind. Dazu gehören unter anderem die Eingangssprechstunde (GOP 37600 / 29,25 €), die differenzialdiagnostische Abklärung (GOP 37610 / 28,63 €) sowie Fallbesprechungen (GOP 37650 / 15,86 €). Alle Leistungen können mehrmals im Krankheits- oder Behandlungsfall abgerechnet werden. Der Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeut kann etwa die Erstellung des Gesamtbehandlungsplans (GOP 37620) abrechnen. Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe des Teams ab: Ab fünf Teilnehmenden sind es 77,71 €, darunter 55,52 €. Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt extrabudgetär. Fachärztinnen und Fachärzte aus Nervenheilkunde, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie können ebenfalls teilnehmen, sofern sie eine zweijährige Weiterbildung im Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie absolviert haben. Das zentrale Team besteht aus drei Personen: Arzt/Ärztin, Psychotherapeut/Psychotherapeutin und koordinierende Person. Die Bezugsarzt- oder Bezugspsychotherapeutenrolle ist nicht an die Voraussetzung eines vollen Versorgungsauftrags gebunden. …
Metadaten
Titel
Gesundheitspolitik
verfasst von
Dr. med. Christa Roth-Sackenheim
Publikationsdatum
10.04.2025
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 2/2025
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-025-4012-1

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