Erschienen in:
27.11.2017 | Praxismanagement
Kasse muss eGK-Passbilder wieder löschen
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 12/2017
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Zusammenfassung
Elektronische Gesundheitskarte. Im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) tun sich auch lange nach der Einführung datenschutzrechtliche Fragen auf. Das Sozialgericht Berlin hatte im vergangenen Juni in einer Entscheidung die Frage zu beurteilen, ob die zur Erstellung einer eGK eingereichten Lichtbilder von den Kassen digital gespeichert werden dürfen (Urt. v. 27.06.2017, Az.: S 208 KR 2111/16).