Arzneimittelvereinbarungen auf KV-Ebene
KV-Region | Quellen und Texte zu Therapieallergenen | Kriterium | Links (Kurzlink) |
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Baden-Württemberg | Anlage Zielvereinbarungen, Qualitative Ziele, S. 10: Therapieallergene: Gemäß der konsentierten Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer spezifischen Immuntherapie sollte bei der Präparateauswahl das Ende der Übergangsregelung der TAV bedacht werden, da ggf. bei Nichterteilung der Zulassung, ein Präparat mit dem eine Therapie begonnen wurde, nach dem Ende der Übergangsregelung nicht mehr verfügbar sein könnte. | Ende der TAV-Übergangs- regelung | |
Bayern | § 2 Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele, Abs. 3: Zur Erreichung einer bedarfsgerechten, qualifizierten und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung im Jahr 2021 sollen die Vertragsärzte grundsätzlich […] zugelassene Therapieallergene bei Neueinstellungen, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen, einsetzen. | Zulassung | |
Berlin | Verordnungs-News Nr. 4, März 2021: Eine sichere Kassenleistung ist aus Sicht der KV Berlin bei der Verordnung der zugelassenen Therapieallergene gegeben. […] Hinsichtlich der verkehrsfähigen Therapieallergene im Zulassungsverfahren unter der TAV kann die Regressgefahr nicht rechtssicher ausgeschlossen werden, da in der Vergangenheit bereits Einzelfallprüfanträge durch verschiedene Krankenkassen analog zu fiktiv zugelassenen Arzneimitteln gestellt wurden. | Zulassung | |
Brandenburg | KV-Meldung vom 16.11.2020: Die Rahmenvorgaben der KBV stellen ganz aktuell die Forderung auf, Zielquoten mit den Krankenkassen zu vereinbaren aus dem Allergensegment, das eine Entscheidung zwischen zugelassenen und nicht zugelassenen Allergenen bei gleicher Applikationsart ermöglicht. Zum besseren Überblick über die einzelnen TAV-Allergene hinsichtlich ihrer Zulassung wurde eine Tabelle auf der Grundlage des Arzneiverordnungsreports 2020 zusammengestellt. | Zulassung | |
Bremen | Anlage 1 zur Arzneimittelvereinbarung - Übersicht zu § 3: Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie): Bei Neueinstellungen sind im Jahr 2021 grundsätzlich zugelassene Therapieallergene zu wählen (s. KV-Landesrundschreiben September 2018). | Zulassung | |
Hamburg | Protokollnotiz Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2021: Die Arbeitsgruppe Arzneimittel aus KV und Krankenkassen wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeitssteigerung zu verabschieden und u. a. das Thema Hyposensibilisierung zu bearbeiten (Punkte 1 und 6). | offen | |
Hessen | Arzneimittelvereinbarung 2021, § 2 Zielvereinbarungen: Die KV Hessen weist die Ärzte in geeigneter Form regelmäßig auf die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verordnungsweise hin, dies betrifft insbesondere den Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Mecklenburg-Vorpommern | Aktuelle Verordnungsinformationen, 11.05.2021 - Therapieallergene: Zur Durchführung einer spezifischen Immuntherapie stehen vielfältige Therapieallergene zur Verfügung. […] Auf der Internetseite des PEI sind alle derzeit zugelassenen und im Rahmen der TAV verkehrsfähigen Therapieallergene aufgeführt. | Zulassung | |
Niedersachsen | Gemeinsame Arbeitsgruppe Arzneimittel, Rezept-Info Spezifische Immuntherapie: Gemäß der niedersächsischen Arzneimittelvereinbarung sollen bei Neueinstellungen allerdings grundsätzlich zugelassene Therapieallergene eingesetzt werden, sofern diese mit gleichem Applikationsweg zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Nordrhein | Arzneimittelvereinbarung, Qualitative Ziele, Punkt 7: Einsatz von Mitteln zur Hyposensibilisierung: Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen, sofern zugelassenen Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Rheinland-Pfalz | Anlage 3 zur Arzneimittelvereinbarung 2021: Therapieallergene: Bei der Verordnung allergenspezifischer Immuntherapie achten Sie bitte vorrangig auf zugelassene Präparate, sofern diese in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. Insbesondere bei Neueinstellungen ist die Zulassung ein relevanter Aspekt. | Zulassung | |
Saarland | Zielvereinbarungen Arzneimittel, § 3 Allgemeine Ziele: Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie): Bei Neueinstellungen sind zugelassene Therapieallergene zu wählen, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. Auf der Seite des PEI findet man aktuelle Informationen zum Zulassungsstatus der subkutanen sowie sublingualen Therapieallergene (www.pei.de). | Zulassung | |
Sachsen | Artikel 2, § 2 Weitere Ziele, Abs. 9: Im Rahmen der Hyposensibilisierung sollen zugelassene Therapieallergene (gemäß TAV) bei Neueinstellungen bevorzugt werden, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher, geeigneter Darreichungsform zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Sachsen- Anhalt | § 4 Information und Beratung, Abs. 3: Außerdem obliegt es der Arbeitsgruppe gemäß § 3, auch andere abgestimmte als die genannten gegensteuernden Maßnahmen einzuleiten. | offen | |
Schleswig-Holstein | Zielvereinbarung 2021, § 3 Nr. 20: Spezifische Immuntherapie in den Bereichen Baumpollen, Gräser/Getreide/Kräuterpollen oder Hausstaubmilben: Verordnungsanteil von zugelassenen und beim PEI gelisteten Präparaten von 100 % bei Neueinstellungen. | Zulassung | |
Thüringen | § 2 Abs. 1 Zielvereinbarung, Nr. 2 h: Im Rahmen der Hyposensibilisierung sollen zugelassene Therapieallergene (gemäß TAV) bei Neueinstellungen bevorzugt werden, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Westfalen-Lippe | Anlage 1 Zielvereinbarung 2021, Liste B, Nr. 29: Hyposensibilisierung: Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
AIT, allergenspezifische Immuntherapie; KV, Kassenärztliche Vereinigung; PEI, Paul-Ehrlich-Institut; TAV, Therapieallergene-Verordnung |