Arzneimittelvereinbarungen
KV-Region | Quellen und Texte zu Therapieallergenen | Kriterium | Links (Kurzlinks) |
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Baden-Württemberg | Arzneimittel Zielvereinbarungen 2022, qualitative Ziele: Therapieallergene: Gemäß der konsentierten Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer spezifischen Immuntherapie sollte bei der Präparateauswahl das Ende der Übergangsregelung der TAV bedacht werden, da ggf. bei nicht Erteilung der Zulassung, ein Präparat mit dem eine Therapie begonnen wurde, nach dem Ende der Übergangsregelung nicht mehr verfügbar sein könnte. | Ende der TAV-Übergangs- regelung | |
Bayern | Arzneimittelvereinbarung 2022, § 2, Abs. 3: Zur Erreichung einer bedarfsgerechten, qualifizierten und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung im Jahr 2022 sollen die Vertragsärzte grundsätzlich … zugelassene Therapieallergene bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung des Anwendungsgebietes, sofern zugelassene Therapieallergene mit gleichem (subkutan bzw. sublingual) Applikationsweg zur Verfügung stehen, regelhaft einsetzen. | Zulassung | |
Berlin | Gemeinsame Information der gesetzlichen Krankenkassen und der KV Berlin vom 30. September 2021: Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen geben für Neueinstellungen folgende Verordnungsempfehlung: Erste Wahl sollen nach Berücksichtigung der o. g. Punkte Präparate mit nachgewiesener Evidenz und mit einer Zulassung sein. | Zulassung | |
Brandenburg | KV-Meldung vom 24. Januar 2022: Die Rahmenvorgaben der KBV stellen ganz aktuell die Forderung auf, Zielquoten mit den Krankenkassen zu vereinbaren aus dem Allergensegment, das eine Entscheidung zwischen zugelassenen und nicht zugelassenen Allergenen bei gleicher Applikationsart ermöglicht. Zum besseren Überblick über die einzelnen TAV-Allergene hinisichtlich ihrer Zulassung wurde eine Tabelle (Stand Dezember 2021) auf der Grundlage des Arzneiverordnungsreportes 2020 zusammengestellt. | Zulassung | |
Bremen | Arzneimittelvereinbarung 2022, Anlage 1, Übersicht zu § 3: Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie): Bei Neueinstellungen sind im Jahr 2022 grundsätzlich zugelassene Therapieallergene zu wählen, sofern zugelassene Therapieallergene mit gleichem Applikationsweg zur Verfügung stehen. | Zulassung | () |
Hamburg | Arbeitsgruppe Arzneimittel aus KV und Krankenkassen, Oktober 2021: Einsatz von Mitteln zur Hyposensibilisierung: Die Vertragspartner auf Bundesebene haben einheitliche Empfehlungen zur Verordnung von Arzneimitteln zur SIT veröffentlicht. Danach sind bei Neueinstellungen von Patienten zugelassene Therapieallergene zu bevorzugen, sofern zugelassene Therapieallergene zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Hessen | Arzneimittelvereinbarung 2021, § 2 Zielvereinbarungen: Die KV Hessen weist die Ärzte in geeigneter Form regelmäßig auf die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verordnungsweise hin, dies betrifft insbesondere den Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Mecklenburg-Vorpommern | Aktuelle Verordnungsinformationen, 11. Mai 2021 - Therapieallergene: Zur Durchführung einer spezifischen Immuntherapie (SIT) stehen vielfältige Therapieallergene zur Verfügung. … Auf der Internetseite des PEI sind alle derzeit zugelassenen und im Rahmen der TAV verkehrsfähigen Therapieallergene aufgeführt. | Zulassung | |
Niedersachsen | AM-Vereinbarung 2022, § 5 o), Verordnungsgrundsätze: Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie): Bei Neueinstellungen sind grundsätzlich zugelassene Therapieallergene einzusetzen, sofern diese mit gleichen Applikationsweg zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Nordrhein | Arzneimittelvereinbarung 2022, § 4 Qualitative Ziele: Einsatz von Mitteln zur Hyposensibilisierung: Regelhafter Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung des Anwendungsgebietes, sofern zugelassene Therapieallergene mit gleichem (subkutan bzw. sublingual) Applikationsweg zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Rheinland-Pfalz | Arzneimittel-Vereinbarung 2022, Anlage 3: Therapieallergene: Achten Sie bitte bei der Verordnung von AIT auf einen regelhaften Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung des Anwendungsgebietes, sofern zugelassene Therapieallergene mit gleichem (subkutan bzw. sublingual) Applikationsweg zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Saarland | Arzneimittelvereinbarung 2022, § 3 Allgemeine Ziele: Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie): Grundsätzlich sollen zugelassene Therapieallergene bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung des Anwendungsgebietes, sofern zugelassene Therapieallergene mit gleichem (subkutan bzw. sublingual) Applikationsweg zur Verfügung stehen, eingesetzt werden. Auf der Seite des PEI findet man aktuelle Informationen zum Zulassungsstatus der subkutanen sowie sublingualen Therapieallergene (www.pei.de). | Zulassung | |
Sachsen | Arzneimittelvereinbarung 2022, § 2 Weitere Ziele, Abs. 9: Im Rahmen der Hyposensibilisierung sollen zugelassene Therapieallergene (gemäß TAV) bei Neueinstellungen bevorzugt werden, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher, geeigneter Darreichungsform zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Sachsen-Anhalt | Infoletter vom 2. Dezember 2021: Der Zulassungsprozess der TAV wird bis 2026 endgültig abgeschlossen sein. Das PEI gibt auf seiner Homepage einen Überblick über zugelassene Therapieallergene. Ein Wirksamkeitsnachweis durch klinische Studien besteht nur für zugelassene Therapieallergene. Um mögliche Therapieabbrüche zu vermeiden, sollte … die Neueinstellung mit zugelassenen Therapieallergenen erfolgen. | Zulassung | |
Schleswig-Holstein | Zielvereinbarung 2022, § 3 Nr. 20: Spezifische Immuntherapie in den Bereichen Baumpollen, Gräser/Getreide/Kräuterpollen oder Hausstaubmilben: Verordnungsanteil von zugelassenen und beim PEI gelisteten Präparaten von 100 % bei Neueinstellungen. | Zulassung | |
Thüringen | Arzneimittelvereinbarung 2022, § 2 Abs. (1), Nr. 2h: Im Rahmen der Hyposensibilisierung sollen zugelassene Therapieallergene (gemäß TAV) bei Neueinstellungen bevorzugt werden, sofern zugelassene Therapieallergene in gleicher Darreichungsform zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
Westfalen-Lippe | Arzneimittelvereinbarung 2022, Anlage 1, Liste B, Nr. 29: Hyposensibilisierung: Regelhafter Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung des Anwendungsgebietes, sofern zugelassene Therapieallergene mit gleichem (subkutan bzw. sublingual) Applikationsweg zur Verfügung stehen. | Zulassung | |
AIT, allergenspezifische Immuntherapie; KV, Kassenärztliche Vereinigung; PEI, Paul-Ehrlich-Institut; SIT, spezifische Immuntherapie; TAV, Therapieallergene-Verordnung |